Alles, was Sie über das neue Wohnungsgesetz in Spanien wissen müssen. Mietvertrag. Steuervorteile. Gerichtliches Räumungsverfahren. Rechtliche Beratung. (Teil 2)

Neues Wohnungsgesetz in Spanien.

Wie in unserem Artikel der letzten Woche erklärt, ist das neue Wohnungsgesetz  am 26.05.2023 in Spanien in Kraft getreten. Im vorherigen Artikel haben wir die wichtigsten Neuerungen analysiert: Beschränkung der Mietanpassung, das Konzept  des Großvermieters, angespannte Marktzonen, die neuen IBI-Zuschläge, usw. Diese Woche konzentrieren wir uns auf andere, ebenso wichtige Aspekte: wie sich das Gesetz auf die Räumungsprozesse auswirkt, die Mindestinformationen für die Käufer/Mieter einer Immobilie, die Einkommensteuervorteile, usw.

Neuerungen des gerichtlichen Räumungsverfahrens in Spanien.

Das neue Wohnungsgesetz sieht viele Änderungen im Räumungsverfahren vor. Die relevantesten sind unten aufgeführt:

-. Von nun an müssen Vermieter, die ein gerichtliches Räumungsverfahren einleiten, dem Gericht mitteilen, ob es sich um  den Hauptwohnsitz des Mieters/Bewohners handelt  oder nicht.

-. Darüber hinaus muss der Eigentümer mit einer Bescheinigung des Grundbuchamts nachweisen, ob er als Großvermieter eingestuft ist oder nicht. Bis heute, mehr als zwei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes, ist diese Bescheinigung der Grundbuchämter  immer noch nicht verfügbar.

-. Ist der Vermieter um einen „Großeigentümer“, muss er darüber hinaus anhand eines vom Sozialamt erstellten Berichts prüfen, ob sich der Mieter/Bewohner in einer Situation wirtschaftlicher Not befindet oder nicht.

-. Befindet sich der Mieter/Bewohner in einer schutzbedürftigen Situation und gilt der Vermieter als Großeigentümer, kann das gerichtliche Räumungsverfahren nicht  eingeleitet werden. Zuvor muss der Eigentümer über die zuständige Verwaltung ein Schlichtungs- oder Vermittlungsverfahren mit dem Bewohner/Mieter einleiten.

-. Bei den Hypothekenvollstreckungen gelten mit geringfügigen Abweichungen die oben aufgeführten Anforderungen.

Schutz- und Transparenzmaßnahmen bei Kauf- und Vermietung.

Vor dem Abschluss des Kaufs oder der Mietvereinbarung und bevor eine Anzahlung geleistet wird, haben potenzielle Käufer/Mieter das Recht, die nachfolgenden Informationen in einem zugänglichen und dauerhaften Format zu erhalten. Die Nutzfläche und die bebaute Fläche der Immobilie. Das Alter des Gebäudes. Das Energieeffizienzzertifikat. Die wichtigsten Maßnahmen oder Renovierungen, die in der Wohnung durchgeführt vorgenommen worden sind. Die individuellen und gemeinschaftlichen Dienstleistungen und Anlagen. Die  Bewohnbarkeitsbescheinigung,  Usw.

Darüber hinaus muss der Vermieter oder der Immobilienmakler bei Anmietung in einem angespannten Marktgebiet den künftigen Mieter über die Höhe der geltenden Miete der letzten fünf Jahre informieren.

Steuervergünstigungen der Einkommensteuer der Vermieter.

Das neue Wohnungsgesetz sieht eine Reihe von Steuervorteilen für die Vermieter vor, die in den Stresszonen neue Mietverträge abschließen. Vorgesehen ist eine Kürzung von bis zu 90 % wenn der Vermieter die Miete um mehr als 5 % (im Vergleich zum letzten Vertrag) verringert. Für die erstemalige Vermietung an Personen zwischen 18 und 35 Jahren beträgt die Ermäßigung 70 %. Wurde die Immobilie in den letzten zwei Jahren renoviert, beträgt die Reduzierung 60 %. Diese Vergüngstigungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Abschluss.

Das neue Wohnungsrecht bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die wir in den letzten beiden Artikeln versucht haben, im Detail zu analysieren.  Wenn Sie als Vermieter oder Mieter einen Mietvertrag abschließen möchten, White-Baos Anwälte sind Experten im Immobilienrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall und bieten Ihnen eine kompetente Rechtsberatung.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

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