Möchten Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen und heimkehren? Die Gewinnsteuer.

Anfrage

Sehr geehrter Anwalt,

Mein Mann und Ich leben seit mehr als 15 Jahren in Spanien. Aus Altergründen möchten wir unser Haus hier verkaufen und wieder nach Deutschland zurückkehren. Die in diesem Zusammenhang erhaltenen Ratschläge sind jedoch widersprüchlich. Ist es besser, vor oder nach unserer Rückkehr zu verkaufen?  Können Sie uns weiterhelfen?

Im Voraus vielen Dank

 

Lieber Leser

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Obwohl jeder Fall unterschiedlich ist und wir ohne Kenntniss Ihrer spezifischen Umstände keine Empfehlungen geben können, ist es in Ihrem Interesse folgendes zu beachten:

.- Verkauf und Investition in eine neue Erstwohnung

Seit längerem befreit das spanische Eikommensteuergesetz der Steuerresidenten, die in Spanien ansässigen Bürger von Ihrer Gewinnsteuer aus dem Verkauf der Erstwohnung, wenn der erzielte Ertrag in eine neue Erstwohnung investiert wird.

Glücklicherweise gilt diese Regelung jetzt auch für nicht in Spanien ansässige Bürger. Zusatzbestimmung Nummer Sieben des kürzlich geänderten Einkommensteuergesetzes für Nicht-Residenten weisst darauf hin. Der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Steuerzahler wird von der Gewinnsteuer befreit, wenn der Erlös des in Spanien verkauften festen Wohnsitzes in einen neuen festen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat (nicht unbedingt in Spanien) inverstiert wird.

Im Prinzip könnten Sie demzufolge  Ihren Wohnsitz in Spanien vor Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist verkaufen und den erzielten Erlös in eine neue Erstwohnung in Ihrem Herkunftsland investieren, ohne Gewinnsteuer zu zahlen zu müssen.

.- Verkauf OHNE Neuinvestition mit einem Alter über 65

Zweifel bestehen, wenn Sie nicht erneut investieren und über 65 Jahre alt sind.  In diesem Fall sieht geltende Gesetz für die Steuerresidenten in Spanien, Gesetz 35/2006 der Einkommensteuer von Einzelpersonen vor:

Über 65-Jährige sind grundsätzlich, (ohne in eine neue Erstwohnung investieren zu müssen) von der Steuerpflicht der aus dem Verkauf des Hauptwohnsitzes resultierenden Veräusserungsgewinne befreit.

Als Erstwohnung wird betrachtet: Der zum Zeitpunkt des Verkaufs, oder bis zu zwei Jahren vor der Übertragung, nachweislich geltende Hauptwohnsitz.   

Leider sind, soweit wir wissen, über 65-Jährige,  nicht in Spanien Ansässige (aber doch in der Europäischen Union) nicht vor der Steuer für den Verkauf des festen Wohnsitzes befreit. Was nach unserem Ermessen ein Irrtum ist und eine klare Diskriminierung seitens des Gesetzgebers darstellt.

Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten würden wir in Ihrem Fall (in Spanien ansässig und über 65-Jahre alt) empfehlen, das Haus zu verkaufen solange Sie noch in Spanien ansässig sind, um so von der Steuerbefreiung profitieren zu können.

Für Rückfragen zum Thema Immobilienkauf- und Verkauf in Spanien, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

2016