Haben Sie ein Hypothekendarlehen in Spanien, in Schweizer Franken, Japanischen Yen oder einer anderen Fremdwährung? Ansprüche gegen Bankgesellschaften.

Hypothekendarlehen in Fremdwährungen (Schweizer Franken, Japanischer Yen, US-Dollar), sind in Spanien zwar selten, bedeuten jedoch einen beträchtlichen wirtschaftlichen Verlust für den Verbraucher der ein solches Darlehen aufgenommen hat.

Ein Hypothekendarlehen in Fremdwährung, auch unter dem Namen Multi-Currency-Darlehen bekannt, hat zusätzlich zu den geläufigen Eigenschaften eines gewöhnlichen Darlehens eine Verknüpfung zu anderen Währungen und deren Börsenentwicklung. In vielen Fällen führt dies zu erhelblichen wirtschaftlichen Verlusten für die Verbraucher und bewirkt, dass die Monatsraten aufgrund der Abwertung des Euro von Monat zu Monat steigen und dass die in der Regel für den Hauskauf in Spanien erhaltene Kapitalschuld nach langjährigen Zahlungen sogar grösser geworden ist.

Die spanischen Richter und insbesondere der Oberste Gerichtshof betont in seinem Urteil Nr. 323/2015, dass die Komplexität und Risiken dieser Darlehen eine klare und detaillierte Übermittlung von Daten seitens der Bank erforderlich macht. Der Verbraucher muss sachgemäss über die möglichen Risiken des Produkts, Folgen einer Abwertung der Währung und Auswirkung auf die monatlichen Zahlungen und das ausstehende Kapital informiert sein.

Hat Ihre Bank diese Erfordernis nicht erfüllt und Sie haben einen wirtschaftlichen Schaden erlitten? Sie sollten wissen, dass Sie die Nichtigkeit der Fremdwährung Ihres Hypothekdarlehens fordern können und dass Ihr Darlehen von Anfang an als Darlehen in Eurowährung betrachtet wird.

Die Konsequenz dieser Forderung wäre, dass Ihr Darlehen seit der Aufnahme als Darlehen in Euro gilt und die Bank die bis zum jetztigen Zeitpunkt zuviel bezahlten Summen zuzüglich Zinsen zurückzahlen müsste. Ausserdem müsste der Tilgungsplan Ihres Darlehens in Euro neu kalkuliert werden, was in der Regel eine Einsparung von mehreren Tausend Euro bedeuten würde.

Für Rückfragen zum Thema Hypothekendarlehen in Fremdwährung stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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