ZUSAMMENFASSUNG DES ARTIKELS
1.- Persönliche Unterlagen der verstorbenen Person
Zunächst müssen die Sterbeurkunde, die Bescheinigung über die letztwilligen Verfügungen (aus der hervorgeht, ob der/die Verstorbene ein Testament in Spanien errichtet hat) sowie die Bescheinigung über bestehende Versicherungsverträge in Spanien eingeholt werden. Diese beiden letztgenannten Bescheinigungen können erst 15 Werktage nach dem Tod beantragt werden.
2.- Testament oder Erbschein bzw. notarielle Erbenfeststellung
Hat der/die Verstorbene mehrere Testamente errichtet, ist grundsätzlich das zuletzt errichtete Testament maßgeblich. Liegt ein Testament vor, muss beim zuständigen Notar eine beglaubigte bzw. autorisierte Abschrift des Testaments angefordert werden. Liegt kein Testament vor, ist in der Regel die Durchführung eines notariellen Verfahrens zur Feststellung der gesetzlichen Erben (Erbenfeststellung bei gesetzlicher Erbfolge – ab intestato) erforderlich. Hierbei muss das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen nachgewiesen werden.
3.- Verzeichnis und Bewertung des Nachlasses
Es ist ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Immobilien zu erstellen, wobei das Grundbuch (Registro de la Propiedad) und das Kataster (Catastro) heranzuziehen sind. Ebenso sind Bankguthaben, Anlagen und Wertpapiere anhand einer Bankbescheinigung über die zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Vermögenspositionen zu erfassen. Für die Bewertung der Immobilien ist – anders als in einigen anderen Ländern – grundsätzlich kein Gutachten bzw. keine förmliche Immobilienbewertung erforderlich. Der Erbe selbst gibt den Wert der Immobilie an. Allerdings besteht hierfür eine Mindestgrenze: Maßgeblich ist mindestens der Kataster-Referenzwert (valor de referencia catastral), der vom spanischen Kataster jährlich festgelegt wird.
Wenn ein Familienangehöriger verstirbt, stellt sich neben der persönlichen Trauer eine praktische Frage, die viele Familien beschäftigt: Welche Unterlagen müssen für die Abwicklung der Erbschaft zusammengetragen werden? Die Antwort ist nicht immer einfach, insbesondere wenn der/die Verstorbene Vermögenswerte an verschiedenen Orten besaß oder wenn diese Themen innerhalb der Familie nie besprochen wurden. Die Anwendung des Rechts eines anderen Landes auf die Erbschaft kann zusätzliche rechtliche Komplexität mit sich bringen. In unserem Artikel dieser Woche erläutern wir, welche Unterlagen in der Regel erforderlich sind, um eine Erbschaft in Spanien abzuwickeln.
Persönliche Unterlagen der verstorbenen Person
Der erste Schritt besteht darin, die Sterbeurkunde zu beschaffen, die vom zuständigen Standesamt (Registro Civil) ausgestellt wird. Anschließend sind folgende Unterlagen zusammenzutragen:
.-Bescheinigung über die letztwilligen Verfügungen (Certificado de Actos de Última Voluntad). Daraus geht hervor, ob die verstorbene Person ein Testament errichtet hat und vor welchem Notar dieses beurkundet wurde.
.-Bescheinigung über bestehende Versicherungsverträge (Certificado de Contratos de Seguro). Diese Bescheinigung gibt Auskunft darüber, ob auf den Namen der verstorbenen Person eine Versicherung oder Versicherungspolice bestand.
Beide Bescheinigungen können ab dem 15. Werktag nach dem Tod beantragt werden.
Testament oder Erbenfeststellung: Das Dokument, aus dem hervorgeht, wer erbt
Liegt ein Testament in Spanien vor, muss beim Notar, vor dem das Testament errichtet wurde, eine beglaubigte bzw. autorisierte Abschrift angefordert werden. Liegt hingegen kein Testament vor, kann es erforderlich sein, vor einem Notar eine Erbenfeststellung bei gesetzlicher Erbfolge (Erbenfeststellung „ab intestato “) durchführen zu lassen. In diesem Fall empfiehlt es sich, das Familienbuch (Libro de Familia), Geburtsurkunden zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zur verstorbenen Person sowie gegebenenfalls weitere entsprechende Unterlagen bereitzuhalten.
War die verstorbene Person ausländischer Staatsangehörigkeit, muss neben der Prüfung, ob sie in Spanien ein Testament errichtet hat, gegebenenfalls auch geprüft werden, ob in ihrem Herkunftsland ein Testament besteht. Darüber hinaus ist zu bestimmen, welches Erbrecht auf die Erbfolge anzuwenden ist. Dies hängt unter anderem vom gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person zum Zeitpunkt ihres Todes sowie davon ab, ob sie durch eine sogenannte „professio iuris“die Anwendung des Rechts ihres Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besaß, gewählt hat.
Verzeichnis des Nachlasses: Immobilien, Bankkonten, Verbindlichkeiten usw.
Im nächsten Schritt ist ein vollständiges Verzeichnis des Nachlasses zu erstellen, einschließlich etwaiger Verbindlichkeiten der verstorbenen Person.
.- Immobilien
Die entsprechenden Informationen werden durch Einsichtnahme in das Grundbuch (Registro de la Propiedad) und das Kataster (Catastro) ermittelt. Falls Ihnen nicht genau bekannt ist, über welche Immobilien die verstorbene Person verfügt hat, kann unsere Kanzlei Sie dabei unterstützen, die entsprechenden Vermögenswerte im Grundbuch ausfindig zu machen.
Was die Bewertung der Immobilien betrifft, ist in Spanien – anders als in einigen anderen Ländern – grundsätzlich keine obligatorische Schätzung bzw. förmliche Immobilienbewertung erforderlich. Der den Immobilien zugrunde gelegte Wert wird vom Erben selbst angegeben. Dieser Wert darf jedoch nicht unter dem Kataster-Referenzwert (Valor de Referencia catastral) liegen, einem vom spanischen Kataster jährlich festgelegten Mindestwert.
.- Bankkonten, Anlagen und sonstige Finanzprodukte
Bestehen Girokonten, Bankeinlagen, Investmentfonds, Aktien oder andere Finanzprodukte, muss bei jedem betreffenden Kreditinstitut eine Bankbescheinigung über die Vermögenspositionen zum Zeitpunkt des Todes angefordert werden. Dieses Dokument weist die Guthaben sowie den Wert der jeweiligen Finanzprodukte zum Zeitpunkt des Todes aus. Es ist für die Aufteilung des Nachlasses, die Abrechnung und Zahlung der Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones) sowie für die weitere Abwicklung der Erbschaft unerlässlich.
Fazit
Die Zusammenstellung aller für die Abwicklung einer Erbschaft erforderlichen Unterlagen kann wie eine überwältigende Aufgabe erscheinen – insbesondere in einer emotional schwierigen Zeit für die Familie. Eine von Anfang an klare und vollständige Übersicht der erforderlichen Unterlagen hilft dabei, unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Bei White Baos Abogados sind wir auf Erbrecht und Nachlassabwicklung spezialisiert und haben bereits zahlreiche Mandantinnen und Mandanten bei der Abwicklung der Erbschaft ihrer Angehörigen unterstützt. Wenn Sie Unterstützung bei der Abwicklung einer Erbschaft benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos.
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