Vorsicht bei Durchführung von illegalen Bauvorhaben. Das Rathaus hat 15 Jahre Zeit, um die Demolierung von nicht genehmigten Bauarbeiten anzuordnen.

Cuidado con las obras ilegales. El ayuntamiento tiene 15 años para exigir su demolición

Mit Inkrafttreten am 20 August 2014 des neuen Valencianischen Gesetzes 5/2014 für Raumplanung, Stadtentwicklung und Landschaftsplanung der Autonomen Region Valencia, ändern sich einige ausschlaggebenden Verordnungen. In unserem heutigen Artikel findet die Änderung der Frist in der wir zur Legalisierung eines nicht genehmigten Baus aufgefordert werden können eine besondere Erwähnung, da sie für die Bürger weitreichende Auswirkungen mit sich bringen wird.

Die Verwaltung, in der Regel die Stadtverwaltung, kann verschiedene Massnahmen treffen, wenn gegen die städtebauliche Rechtmässigkeit verstossen wird. z.Bsp Bauarbeiten ohne amtliche Baugenehmigung.

1) Massnahmen zur Wiederherstellung der Rechtmässigkeit oder der materiellen Wirklichkeit (Wiederherstellungs-Prozedur). Die Legalisierung des nicht genehmigten Baus und Einholung der erforderlichen Baugenehmigung wird angeordnet. Sollte der Bau nicht mit den Verordnungen der Städtebauplanung in Einklang stehen, kann die Wiederherstellung der materiellen Wirklichkeit (vor dem Bau), also der Abriss angeordnet werden

2) Sanktionen/Strafmassnahmen gegen die Verantwortlichen. Das bedeutet Geldstrafen.

Was Punkt Nr. 2 anbelangt (Sanktionen und Strafmassnahmen).: Wie bisher, verjähren die als schwer oder besonders schwer eingestuften Verstösse nach vier Jahren. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen hat das Amt keine weiteren Ansprüche auf Anwendung von Strafmassnahmen.

Das Gesetz ändert sich jedoch für Punkt Nr. 1. Ausdrücklich wird erklärt, dass die Verwaltung über eine Frist von 15 Jahren verfügtum die Legalisierung des nicht genehmigten Baus, oder dessen Abriss anzuordnen.

In Artikel 236, wird ausgeführt:

“ Sofern nicht mehr als fünfzehn Jahre seit vollständiger Beendigung der nicht genehmigten Bauerbeiten verstrichen sind, kann der Stadtrat den Eigentümer auffordern, binen einer Frist von  2-Monaten Antrag auf Baugenehmigung zu stellen. Die Verjährungsfris, und somit die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, beginnt ab dem vollständigen Fertigstellungstermin der vorgenomennen Bauarbeiten.

Denken Sie daran, bevor Sie Bauarbeiten ohne amtliche Genehmigung vornehmen, oder eine Immobilie kaufen. Vergewissern Sie sich, das keine illegalen Bauarbeiten an dem Objekt vorgenommen worden sind oder, dass mehr als 15 Jahre seit der Fertigstellung verstrichen sind. Artikel 231.2 des Gesetzes warnt.: Die Wiederherstellungsmassnahmen finden tatsächliche Anwendung und dementsprechend betreffen sie alle, die ein solches Objekt erwerben (Käufer, Erbfolger, usw.)

Für Rückfragen zu Bauarbeiten ohne Genehmigung, Eintragung der vorgenommenen Bauarbeiten ins Grundbuchamt, Kauf-und Verkauf von Immobilienobjekten, steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen. 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta Costa Blanca.

2014

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