Wir beantworten häufig gestellte Fragen zum Testament in Spanien und im Ausland. Grundlegende Hinweise. Erbfolge. Rechtsberatung

Testament in Spanien. Grundlegende Hinweise. Erbschaft.

Viele in Spanien ansässige Ausländer zweifeln wenn es darum geht ein Testament in Spanien aufzusetzen. Muss ich in jedem Land ein Testament machen? In welcher Sprache? Welches Recht gilt im jeweiligen Fall? Im heutigen Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen bezüglich wie und in welcher Form ein Testament in Spanien aufgesetzt werden muss.

Warum ist es gut, ein Testament in Spanien zu machen?

White-Baos empfiehlt aus verschiedenen Gründen immer, ein Testament in Spanien aufzusetzen. Einerseits, weil durch die richtige Erbschaftsplanung geringere Steuern anfallen.  Andererseits, weil es den Erben das Erbschaftsverfahren erheblich erleichtert, weil es sicher stellt, dass das gewünschte anwendbare Recht gewählt wird. Usw.

Kann ich ein Testament für mein weltweites Vermögen in Spanien aufsetzen?

Ja. Es ist möglich ein Spanisches Testament für Ihr weltweites Vermögen aufzusetzen. Und auch ein solches, dass auf die Vermögenswerte und Rechte in Spanien beschränkt ist. Es ist jedoch immer empfehlenswert, die Güter zu prüfen und was nach der Erbschaft mit ihnen geschehen soll. Denn einige juristische Rechtsformen existieren nur in bestimmten ausländischen Rechtsordnungen, nicht aber in Spanien. Zum Beispiel der Trust. Dieser ist im Vereinigten Königreich, Italien oder Frankreich zulässig, wird jedoch in Spanien nicht anerkannt. In diesem Fall wäre es nicht ratsam, ein spanisches Testament mit einem Trust als Begünstigten aufzusetzen.

Kann ich ein mehrsprachiges Testament abfassen: Auf Englisch, Spanisch, Deutsch,  usw.?

Ja, außer in der Spanischen kann das Testament in einer zweiten Sprache abgefasst werden. Es ist möglich, das Testament zweispaltig in den vom Erblasser gewählten Sprachen aufzusetzen.

Kann das in Spanien abgefasste Testament in einem anderen Land Anwendung finden?

Ja. Es empfiehlt sich sogar das Testament beiden Sprachen abzufassen.  So würde später vermieden,  eine beglaubigte Übersetzung mit den damit verbundenen Kosten anfertigen zu müssen.

Was geschieht, wenn mein Testament verloren geht? Muss ich einen anderes machen?

Nein. Sie sollten sich darüber keine Sorgen machen. Nach dem Ableben ist der erste Schritt immer die Beantragung einer Bescheinigung des Testamentsregisters. In dieser Bescheinigung wird das Notariat angegeben, in dem das letzte und somit gültige Testament unterzeichnet wurde und in dem eine Ausfertigung beantragt wird. Selbst wenn das Testament verloren geht und die Erben keine Kopie haben, bleibt das Original immer im Protokollarchiv des Notars.

Kann ich ein Testament im Deutschland aufsetzen, nachdem ich bereits ein Testament in Spanien errichtet habe?

Ja, solange Sie das vorherige Testament nicht widerrufen. Sie können in Spanien ein Testament aufsetzen, nur für das Vermögen in Spanien, und später ein weiteres in Deutschland, um die Erbfolge des dortigen Vermögens zu regeln. Allerdings ist eine präzise Abfassung äusserst wichtig, um einen ungewollten Widerruf zu vermeiden.

Was ist ein „ungewollter Widerruf“?

Wir beantworten diese Frage mit einem Beispiel aus der Praxis. Ein Mandant hinterlässt seiner Tochter in seinem Spanischen Testament das Vermögen in diesem Land. Er beschließt, im Vereinigten Königreich ein zweites Testament aufzusetzen, um das dortige Vermögen seinem Sohn zu vermachen. Das später aufgesetzte, englische Testament legt jedoch nicht fest, dass es auf das Vermögen im Vereinigten Königreich beschränkt ist. Dieser Mangel an Präzisierung führt schließlich dazu, dass das englische Testament das spanische Testament widerrruft. Demzufolge erbt der Sohn erbte das gesamte Vermögen des Vaters (in allen Ländern) und die Tochter erhält nichts.

Bei White Baos Abogados sind wir Experten für Rechtsberatung zu Erbschaften, Erbsteuer und Testamenten in Spanien. Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.  Kontaktieren Sie uns.  Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen, die Erbschaft für Sie und für Ihre Angehörigen am vorteilhaftesten zu planen

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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2 thoughts on “Wir beantworten häufig gestellte Fragen zum Testament in Spanien und im Ausland. Grundlegende Hinweise. Erbfolge. Rechtsberatung

    1. Für jeden Besitzter einer Immobilie oder anderer Vermögenswerte in Spanien empfiehlt es sich, ein Testament in Spanien zu haben.

      Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung in der Vorbereitung und Erstellung von spanischen Testamenten, wobei die Steuerplanung aufgrund der teilweise komplexen Regelungen des Internationalen Privatrechts und der unterschiedlichen Steuergesetze, einen wesentlichen Bestandteil der Testamentsgestaltung darstellt.
      Weitere Informationen zu der Angelegenheit erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.white-baos.com/de/servicios/testamente-erbschaften-erbschaftssteuer-spanien-deutschland-osterreich-schweiz-usw/

      Haben Sie weitere Rückfragen zu diesen Themen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

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