SPANISCHER RECHTSANWALT. MITTEILUNG VON GERICHTSVERFAHREN, KLAGEN IM AUSLAND, DOKUMENTE, GERICHTLICHE INSTANZEN IN SPANIEN

ANFRAGE

Sehr geehrte Herren

Ich habe die Scheidung beantragt. Meine Anwälte müssen meinem Mann den Scheidungsantrag zukommen lassen, zusammen mit einer Eidesstattlichen Versicherung (Affidavit), dass er geladen und benachrichtigt worden ist.
Die betroffene Person wohnt im Raum Alicante. Wie können wir das machen? Welcher ist der Beste Weg?

Sehr geehrte Leserin,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Die Gerichte in Spanien laden und benachrichtigen die Beklagten selbst, falls notwendig, sogar mit Hilfe der Polizei.

Sollten Sie die Übergabe einer Auslandsklage, oder der mit dieser in Zusammenhang stehenden Dokumente benötigen, müssen Sie wissen, dass es hierfür verschiedene Wege gibt. Bevor Sie sich jedoch für einen entscheiden, ist es wichtig, dass Sie sich vergewissern, dass das zuständige Gericht diesen akzeptiert.

1. Wir können die Übermittlung durch einen spanischen öffentlichen Notar vornehmen. Dies ist die förmlichste aller Möglichkeiten und auch dementsprechend teurer. Die anfallenden Notarkosten können hoch sein. Dies hängt von der Anzahl der mitwirkenden Notare ab, von der Seitenzahl, ob der Notar den Beklagten in einem anderen Ort, Stadt, Provinz usw. aufsuchen muss.
2. Wir, als spanische Anwälte können dem Beklagten ein EINSCHREIBEN zustellen. In diesem Fall würde die Post den Empfang mit einer exakten Kopie des zugestellten Dokuments, wer und wann das Einschreiben entgegengenommen hat, beischeinigen. Dies wäre im Prinzip eine interessante Möglichkeit.
3. Wir könnten die Übergabe auch persönlich vornehmen. Von dieser Möglichkeit raten wir jedoch generell ab, da sie äusserst teuer und in Spanien nicht gebräuchlich ist.

Es gibt weitere Möglichkeiten, die in Betracht gezogen werden können. Wir wissen, dass zBsp. ausländische Staaatsbürger in Spanien diesen Service übernehmen und als „Prozess Anmelder“ für die Gerichtshöfe Ihres Ursprungslandes auftreten.
Ebenso kann man beim ausländischen Gerichtshof die Unterstützung der spanischen Justiz beantragen (Internationale Komission für Rechtshilfe). Obwohl, in diesem Fall das spanische Gericht die Übersetzung des Dokuments verlangt, wodurch das Verfahren verzögert wird.
Sollten Sie sich in dieser, oder einer ähnlichen Lage befinden, lassen Sie es uns bitte wissen. Unsere Kanzlei kann Ihnen behilflich sein.

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