Im Jahr 2025 ist Rechtsberatung über Zwangsräumungen wichtiger denn je. Dieses Thema löst erhebliche Debatten und in vielen Fällen Verwirrung aus. Es gibt viele Diskussionen über die Aussetzung von Zwangsräumungen aufgrund wirtschaftlicher oder sozialer Verletzlichkeit, die Rolle der Sozialdienste und andere damit verbundene Angelegenheiten.
Reicht die Behauptung, dass wirtschaftliche Verletzlichkeit vorliegt aus, um ein Zwangsräumungsverfahren auszusetzen? Welche Rolle spielen die Sozialdienste in diesen Fällen? In diesem Artikel gehen wir einige wichtige Aspekte durch und korregieren einige falsche Vorstellungen im Zusammenhang mit dem Verfahren.
Die Rolle der Sozialdienste in einem Zwangsräumungsverfahren.
Wenn ein Räumungsantrag eingereicht wird, muss das Gericht den Bewohner über sein Recht informieren, sich an die zuständigen Wohnungs- und Sozialdienstbehörden zu wenden. Darüber hinaus benachrichtigt das Gericht die zuständigen Behörden offiziell über das Räumungsverfahren. Diese Behörden müssen die potenzielle Verletzlichkeit bewerten und, falls erforderlich, sofortige Unterstützungsmaßnahmen, finanzielle Hilfe und eine Wohnungsalternative vorschlagen.
Kann eine Zwangsräumung aufgrund wirtschaftlicher und/oder sozialer Verletzlichkeit ausgesetzt werden?
Ja, in bestimmten Fällen kann eine Räumung vorübergehend ausgesetzt werden. Bis zu vier Monate, wenn der Kläger ein Großvermieter ist, und bis zu zwei Monate in allen anderen Fällen. Diese Aussetzung erfolgt jedoch nicht automatisch. Die Sozialdienste müssen dem Gericht zunächst einen Bericht vorlegen, der bestätigt, ob sich der/die Beklagte in einer prekären Lage befindet.
Jedoch, um die Räumung auszusetzen, reicht das Argument der wirtschaftlichen oder sozialen Gefährdung nicht aus. Diese Gefährdung muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen die Behörden eine Sozialwohnungsalternative, sofortige Unterstützungsmaßnahmen und spezifische finanzielle Hilfe vorschlagen. Wird diese Dokumentation nicht vorgelegt oder es gibt keinen Nachweis, dass die Beihilfe in Bearbeitung ist, kann das Gericht die Aussetzung des Verfahrens ablehnen.
Sind alle Zwangsräumungen bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt?
Nicht ganz. Das spanische Gesetz erlaubt die außerordentliche Aussetzung der Zwangsräumung in Fällen wirtschaftlicher Gefährdung, aber nicht automatisch oder generell. Sie gilt nur für die nachfolgenden Fälle:
.- Nichtzahlung der Miete in bedürftigen Haushalten ohne alternativen Wohnraum gemäß dem städtischen Mietgesetz (LAU) von 1994.
.- Bewohner ohne Rechtsanspruch auf die Immobilie, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind, mit unterhaltsberechtigten Angehörigen oder minderjährige Kinder in ihrer Obhut und die sich in einer Situation der Gefährdung befinden (sofern die Immobilie Einzelpersonen oder juristischen Personen gehört, die mehr als zehn Immobilien besitzen).
Aussetzung der Zwangsräumung für Hypothekenschuldner in gefährdeten Situationen bis 2028.
Darüber hinaus bleibt eine Aussetzung der Räumung für Hypothekenschuldner in Situationen besonderer Gefährdung in Kraft. Diese Maßnahme wurde ursprünglich im Rahmen des Gesetzes 1/2013 eingeführt und durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2024
erneut verlängert. Der Schutz wurde nun bis zum 15. Mai 2028 verlängert.
Dies bedeutet, dass eine Immobilie, die durch die Zwangsvollstreckung einer Hypothek vergeben wurde, in der aber gefährdete Personen wohnen, wie z. B. Familien mit minderjährigen Kindern oder behinderte Menschen; die die festgelegten finanziellen Voraussetzungen erfüllen, erst ab 2028 geräumt werden kann.
White-Baos Rechtsanwälte sind Experten für Immobilienrecht, gerichtliche Ansprüche und Zwangsräumungen. Wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden und Rechtsberatung im Zusammenhang mit einer Zwangsräumung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie kompetent beraten.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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