NIE und Erbschaft. Wer braucht eine NIE für die Annahme einer Erbschaft in Spanien?

NIE und Erbschaft in Spanien

In Spanien ist die NIE für rechtliche oder steuerliche Transaktionen mit finanziellen Auswirkungen – wie beispielsweise die Annahme einer Erbschaft – unerlässlich. Bei Erbschaften benötigen nicht nur die Erben eine solche Identifikationsnummer. Auch für andere am Prozess beteiligte Personen könnte diese erforderlich sein. Im Artikel dieser Woche befassen wir uns mit der NIE und den Erbschaften. Was es damit auf sich hat. Wie man sie beantragt. Und wer sie benötigt.

Was ist die NIE und wozu dient sie?

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist eine einmalige, persönliche, nicht übertragbare, den Ausländern,  die in Spanien an Rechtsgeschäften wie Immobilienkäufen, Schenkungen oder Erbschaften beteiligt sind, zugewiesene Nummer. Nach  Ausstellung muss die NIE mit dem Formular 030 bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) registriert werden.

Wie erhält man die NIE? Muss man nach Spanien reisen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine NIE zu beantragen. In Spanien können Sie die NIE bei den Einwanderungsbehörden oder den zuständigen Polizeidienststellen beantragen. Leben Sie im Ausland, können Sie die NIE über das spanische Konsulat oder die spanische Botschaft beantragen. Sollte keine dieser Alternativen für Sie in Frage kommen, kann Ihnen White Baos helfen und mittels einer apostillierten, notariellen Vollmacht, die NIE in Ihrem Namen beantragen.

Wir stehen gerne für weitere Informationen zu Ihrer Verfügung.

Im Fall einer Erbschaft. Wer benötigt die NIE?

In Spanien benötigen Sie eine NIE, um eine Erbschaft anzunehmen und das Vermögen des Verstorbenen (Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge usw.) rechtsgültig auf Ihren Namen zu übertragen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer

sind. Auch wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, das Land noch nie besucht haben und weder Eigentum noch Konten hier besitzen, benötigen Sie für die Annahme der Erbschaft eine Ausländeridentifikationsnummer.

Wie wir nun sehen werden, gibt es jedoch auch Sonderfälle, in denen andere an der Erbschaft beteiligte Personen – auch wenn sie selbst nicht erben – ebenfalls eine NIE benötigen.

Erbschaften und Sonderfälle, in denen auch eine NIE erforderlich ist.

Nachfolgend sind einige gängige Beispiele aufgeführt, in denen die NIE erforderlich ist, auch wenn die Person selbst kein Vermögen aus dem Nachlass erhält:

– Eltern oder Erziehungsberechtigte minderjähriger Erben.

Wenn ein minderjähriges Kind Eigentum oder Vermögen in Spanien erbt, benötigen auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten eine NIE, um die Erbschaftsurkunde im Namen des Minderjährigen unterzeichnen zu können.

– Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter.

Nimmt ein Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter die Erbschaft im Namen eines Begünstigten an oder unterzeichnet lediglich Dokumente in dessen Namen, eine NIE ist erforderlich.

– Miterben, die kein Vermögen in Spanien erben.

In manchen Fällen kommt es vor, dass jemand im Testament als Erbe benannt worden ist, aber bereits gleichwertige Güter im Ausland erhalten hat. Selbst wenn diese Person in der spanischen Erbschaftsurkunde lediglich angibt, bereits entschädigt worden zu sein und nichts in Spanien zu erben.  In diesem Fall benötigt er/sie trotzdem eine NIE.

Fazit:

Für bestimmte Rechtsverfahren in Spanien ist die NIE ein unerlässliches Dokument. Wie bereits erwähnt, wird sie nicht nur von den direkten Erben, sondern auch von anderen am Erbschaftsprozess Beteiligten benötigt. White Baos Rechtsanwälte sind Spezialisten im Erbrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie im Zusammenhang mit einer Erbschaft in Spanien Fragen zur NIE haben.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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