Mindestzinssatzklausel. Hat Ihnen die Bank alle Ausgaben Ihres Hypothekendarlehens auferlegt? Die ausschließliche Zuständigkeit der Sondergerichte ist verlängert worden

Liebe Leser,

Unser heutiger Artikel informiert über den Plan des Generalrats der spanischen Justiz (CGPJ) für dieses Jahr 2018 in Bezug auf die Ansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit den Hypothekendarlehen. zBsp: Boden-Klausel, Auferlegung der Auslagen, missbräuchliche Verzugszinsen usw. Für die betroffenen Verbraucher, in deren Darlehensvereinbarung mit einer spanischen Bank missbräuchliche allgemeine Vertragsbedingungen enthalten sind, stellt dieser neue Plan keine Besserung ihrer Klagemöglichkeiten dar.   

Im vergangenen Jahr entschied der CGPJ das Inkrafttreten eines Sonderplans ab dem 1. Juli 2017 für diese Art von Klagen und richtete für jede Provinz Spaniens ein spezielles Gericht ein, um sich ausschließlich und mit alleiniger Kompetenz mit diesen Angelegenheiten zu befassen.

Mit der Schaffung eines speziellen Sondergerichts für jede Provinz wurde beabsichtigt zu verhindern, dass die zu erwartenden Tausenden von Klagen zu einem Kollaps der ordentlichen Gerichte führen.

Obwohl die Idee im Prinzip gut erscheinen mag, sind diese speziellen Gerichte durch die massive Anzahl der Tausenden und Abertausenden eingereichten Klagen absolut überlastet.

In einem neuen Plan, der ab dem 1. Januar 2018 gilt, hat der CGPJ beschlossen, dass zumindest in den nächsten sechs Monaten die ausschliessliche Kompetenz der Gerichtsverfahren gegen die Banken bei den Sondergerichten verbleibt. Seit Juli 2017 bis Ende des Jahres wurden 156.682 Klagen vor den Sondergerichten in ganz Spanien eingereicht, und der CGPJ ist sich darüber im Klaren, dass die Aufhebung der Sondergerichte und die Rückführung der Kompetenz an die örtlichen Gerichte bedeutet, dass diese  nicht in der Lage sein werden die riesige Anzahl der eingereichten Klagen zu bearbeiten.

Das einzig Gute an dieser Verlängerung ist die Erwartung, dass mehr Richter und Justizangestellte in diesen speziellen Gerichten eingesetz werden, um die Prozesse zu beschleunigen und die Fristen zu reduzieren.

Eine schlechte Nachricht für alle, die von diesen missbräuchlichen oder unfairen Klauseln betroffen sind. Es wird auch weiterhin zu erheblichen, zeitlichen Verzögerungen kommen, und es besthet die Möglichkeit, dass sich die Angelegenheiten Jahrelang hinauszögern.

Wir weisen darauf hin, dass laut geltender Verbraucherschutzregelung dem Verbraucher das Recht zusteht, vor dem Gericht seiner Ortschaft (Denia, Benidorm, Villajoyosa, etc.) zu klagen. 

Mit der Verlängerung der Sonderkompetenz jedoch, müssen die Verbraucher mit Wohnsitz in der Provinz Alicante, aber außerhalb der Stadt Alicante vor dem Spezialgericht Nr. Cinco-bis der Provinzhauptstadt Alicante klagen.

 

Für Rückfragen zum Thema Forderungen gegen die Bank, Boden-Klausel, usw. stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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