Kauf eines Grundstücks oder einer Parzelle für den Bau eines Hauses in Spanien. Investoren und Privatpersonen.

Cuidado con las obras ilegales. El ayuntamiento tiene 15 años para exigir su demolición

Manche Investoren und auch Privatpersonen möchten ihr Traumhaus in Spanien bauen. Also, entscheiden sie sich, ein Grundstück zu kaufen und anstatt einer bereits gebauten Immobilie ein Haus nach ihren Wünschen zu bauen.

 

Diese Alternative beinhaltet eine Reihe von rechtlichen Verpflichtungen, die den Käufern in den meisten Fällen nicht richtig erklärt werden, und die infolgedessen unnötige Risiken eingehen.

 

Als Erstes muss der Kunde wissen, dass er den rechtlichen Status eines Bauträgers hat. Selbst wenn er den Bauprozess in die Hände seiner Techniker, Anwälte, Berater, Bauherren, usw. legt, wird er als Eigentümer des Grundstücks und Projektträger angesehen und als Erster für mögliche Schäden an Dritte, Konstruktionsprobleme, Verletzung der städtischen Bauplanung, usw. haften.

 

Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung richtig beraten zu werden, insbesonders in Bezug auf die zu unterzeichnenden Verträge mit den Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, die von jedem Teilnehmer (Technischer Architekt, Architekt, Baumeister, usw) übernommen werden:. Zum Beispiel:

 

.- Es empfiehlt sicht mit den Architekten abzustimmen, dass sie zusätzlich zur Planung und Ausführung, die Bewohnbarkeitsbescheinigung einholen, und nach Fertigstellung die notwendigen Unterlagen für die Eintragung der Bauten in das Grundbuch und das Katasteramt vorlegen.

 

– Bezüglich des Bauunternehmens ist es wichtig, die vertraglichen Verpflichtungen von Anfang an festzulegen. Zwischen der Baufirma und den Architekten sollte kein Abhängigkeitverhältnis oder regelmäßige Zusammenarbeit bestehen, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten und dass im Falle von Streitigkeiten über die Ausführung der Arbeit, Materialien usw., die Interessen des Kunden verteidigt werden.

 

.- Es wäre unter Umständen angebracht, die Dienste eines externen Architekten in Anspruch zu nehmen, der die Arbeit der Architekten und der Baufirma usw. überwacht. 

 

Aus rechtlicher Sicht ist die Ausarbeitung von Verträgen mit der Baufirma und den Architekten für die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen ohne jeden Zweifel eine komplexe Angelegenheit, die so ausgeführt werden sollte, dass die Rechte und Interessen des Kunden und Bauherrn geschützt sind.

 

Wenn Sie also ein Grundstück in Spanien erwerben um darauf ein Haus zu bauen, ist eine rechtlichte Beratung unerlässlich für die Erlangung der für den erfolgreichen Abschluss nötigen Unterlagen und zur Wahrung Ihrer Interessen. Kontaktieren Sie uns, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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