Hundebesitzer: Gesetzliche Haftung in Spanien. Bisse, Unfälle und Schäden.

Anfrage:

Sehr geehrter Anwalt

Man hat uns einen Hund geschenkt. Wir wohnen auf dem Land und unser Grundstück ist nicht eingezäunt. Sind wir für die Probleme verantwortlich, die der Hund ausserhalb unseres Eigentums verursachen könnte? Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Lieber Leser,

Danke für Ihre Anfrage.

Die Antwort auf Ihre Frage ist JA. Sie sind als Besitzer des Hundes (oder eines anderen Tieres) verantwortlich für jede Art von Schäden, die Ihr Haustier verursacht.

 

Die Verantwortung der Besitzer für alle, durch das Tier verursachte Schäden, ist ausdrücklich im Artikel 1905 des spanischen Zivilgesetzbuches (Cc), wie folgt festgehalten:

„Artikel 1905

Der Besitzer oder Nutzer, ist für die von dem Tier verursachten Schäden verantwortlich, selbst wenn es entkommt oder entläuft. Diese Verantwortung entfällt nur, wenn der Schaden auf eine höhere Gewalt oder auf das Verschulden der Person zurückzuführen ist, die den Schaden erlitten hat. “

 

Diese Verantwortung ist im Kapitel des Zivilgesetzbuches enthalten, das sich mit den Verpflichtungen entstehend aus Fahrlässigkeit befasst. Obwohl die Verantwortung in diesen Fällen nicht einen Nachweis für die Fahrlässigkeit des Eigentümers erfordert. Es versteht sich, dass der Besitzer eines gehorsamen Tieres verhindern kann, dass dieses einen Schaden verursacht (entweder weil es sich in einem abgegrenzten Raum befindet, bein Spaziergang einen Maulkorb trägt, usw). Der Besitzer ist immer verantwortlich, auch wenn er nicht fahrlässig gehandelt hat.

 

Es gibt viele Fälle, in denen die Besitzer von Hunden und anderen Haustieren für die Schäden, die von ihren Tieren verursacht werden, zur Verantwortung gezogen werden können, wie zBsp.:

.-Verkehrsunfälle auf Straßen, Wegen, usw.

.- Schäden, die am Eigentum anderer Personen entstehen.

.- Bisse an andere Tiere.

.- Bisse an Menschen.

USW.

 

Gemäß Artikel 1905 sind mehrere Haftungsvoraussetzungen der Tierbesitzer zu berücksichtigen:

 

1.- Dass sie selbst dann verantwortlich sind, wenn zBsp. der Hund verloren geht oder entflieht und sie den Schaden nicht verhindern können.  

2.-Darüber hinaus sind die Besitzer eines Tieres IMMER verantwortlich, mit den zwei einzigen Ausnahmen:

 

2.1.-In Fällen höherer Gewalt, die als ein unvorhersehbares, außergewöhnliches Ereignis definiert wird, was selbst bei Anwendung der größten Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Tatsache ist jedoch, dass bei Angriffen oder Schäden durch Tiere Ereignisse solcher Art schwer nachweisbar ist.  

 

2.2. Wenn der Schaden durch das Verschulden der betroffenen Person verursacht wurde. ZBsp., wenn jemand trotz der Warnung vor einem gefährlichen Hund den Zaun berührt und gebissen wird.

 

Hat Ihr Haustier einen Schaden verursacht oder haben Sie einen Schaden durch ein Tier erlitten?  Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihnen helfen.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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