Ist es möglich, die Ausgleichszahlung des ehemaligen Ehepartners zu ändern?

Ist es möglich, die Ausgleichszahlung des ehemaligen Ehepartners zu ändern?

Anfrage:

Ich wohne in Javea. Das Gericht in Denia hat micht zur Zahlung einer Ausgleichsrente an meine ehemalige Frau verurteilt. Mein Einspruch gegen die Entscheidung ist jedoch vom Landgericht Alicante zurückgewiesen und das Scheidungsurteil bestätigt worden. Muss ich jetzt mein Leben lang diese monatliche Zahlung leisten? Danke für Ihre Info.

Werter Leser

Ihrer Anfrage möchten wir wie folgt beantworten

In vorherigen Artikeln haben wir bereits erwähnt, dass die Urteilssprüche in Familienrechtssachen nicht unabänderlich sind. Das spanische Zivilgesetzbuch sieht im Fall einer entscheidenden Veränderung der gegebenen Umstände die Möglichkeit vor, die getroffenen Massnahmen und Entscheidungen hinsichtlicht Kinder, Nutzung der Familienwohnung, Aufwendungen und Kosten der Eheleute, usw zu ändern.

Im ausdrücklichen Zusammenhang zu den Unterhaltszahlungen, sieht Paragraph 100 des Zivilgesetzbuches ausserdem vor, dass die im Scheidungsurteil festgelegten Entgelte nur geändert werden können, wenn die veränderten Vermögensverhältnisse der Eheleute durchgreifende Auswirkungen zur Folge haben.

Die Änderung eines rechtskräftigen Scheidungsurteils kann nur aufgrund deutlich veränderter und dem Richter nachweislich vorgeführten Umstände erfolgen. Sind die Auswirkungen so bedeutsam, kann die nachfolgende die Prüfung des bereits gefällten Scheidungsurteils die monatliche Zahlungsverpflichtung teilweise oder sogar ganz aufheben.

In den meisten Fällen, ist es nicht leicht zu bestimmen, was unter durchgreifenden Auswirkungen zu verstehen ist.

In diesem Zusammenhang können Sie auf der Webseite des Obersten Spanischen Gerichtshofs einige Beispiele unter dem Punkt „Familienrecht“ finden:

Urteil 25/03/2014

Sollte der Empfänger eine bezahlte Erwerbstätigkeit aufnehmen, so ist dies kein ausschlaggebender Grund für eine Änderung der Ausgleichszahlung, da diese Möglichkeit nicht ausdrücklich in der Scheidungsvereinbarung vorgesehen ist, wird der Antrag auf Änderung der Ausgleichszahlung vom Gericht als nicht begründet betrachtet und infolgedessen abgewiesen.

Urteil 17/3/2014

Nach Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann die Annahme einer Erbschaft die Verringerung oder Aufhebung der monatlichen Zahlungsverpflichtung bedeuten. Die Annahme einer Erbschaft ist ein nachfolgendes, nicht vorhersehbahres Ereigniss und könnte eine grundlegende Änderung der Vermögensverhältnisse des Erben bedeuten. Ist der Erbe auch Empfänger einer monatlichen Ausgleichszahlung, kann diese teilweise oder ganz aufgehoben werden.

Kontact.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen. 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

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2014

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