In einer zunehmend vernetzten Welt werden Erbschaften mit Vermögenswerten oder beteiligten Personen in verschiedenen Ländern immer häufiger. Wenn ein Verstorbener Eigentum in mehreren Ländern hinterlässt, kann die Nachfolge komplex sein. Um diesen Prozess zu vereinfachen, gibt es einen Mechanismus, der es den Beteiligten ermöglicht, ihre Rechte gegenüber den Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten nachzuweisen. Gemeint ist der Europäische Erbschein (ENZ). Im Artikel dieser Woche behandeln wir die wichtigsten Fragem zum Thema Erbschein in Frage-Antwort-Format.
Was ist der Europäische Erbschein (ENZ)?
Der Europäische Erbschein (ENZ) ist ein offizielles Dokument, ausgestellt von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaates, das den Status als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Verwalter einer Erbschaft belegt. Er ermöglicht es diesen Personen, ihre Rechte an den Nachlassvermögen in anderen Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Anerkennungsverfahren geltend zu machen.
Wer kann ihn beantragen?
Erben und Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter. Der Antrag ist bei einem Notar oder der zuständigen Behörde des Staates zu stellen, in dem die Nachfolge abgewickelt wird.
Welche Informationen enthält der europäische Erbschein?
Der Europäische Erbschein kann enthalten: Die Identifizierung des Erblassers und der Begünstigten; den Status und die Rechte jedes Erben oder Vermächtnisnehmers (einschließlich Erbteile); die Zuweisung konkreter Vermögenswerte der Erbschaft; Die Befugnisse der Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter; das anwendbare Erbrecht und ggf. die Bezeichnung des ehelichen Güterstands
Ist der Europäische Erbschein zwingend erforderlich?
Nein, es handelt sich um ein freiwilliges Nachweisdokument. Er erleichtert jedoch erheblich die Verwaltung internationaler Erbschaften, da langwierige Anerkennungsverfahren in anderen Mitgliedstaaten vermieden werden.
Gilt er in allen EU-Ländern?
Der Europäische Erbschein wird automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt, mit Ausnahme Dänemarks und Irlands, in denen die Verordnung 650/2012 keine Anwendung findet.
Können die Erben eines britischen, deutschen oder französischen Staatsbürgers mit Vermögen in der EU einen Europäischen Erbschein beantragen?
Wenn ein Staatsbürger Vermögenswerte in mehreren Mitgliedstaaten hinterlässt, können seine Erben oder Vermächtnisnehmer den Europäischen Erbschein beantragen, um ihren Status nachzuweisen und die Erbschaft in diesen Staaten zügiger zu verwalten.
Ist eine Apostille oder Legalisation des Dokuments notwendig?
Nein. Der Europäische Erbschein hat in allen anwendbaren Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung, ohne dass die Apostille oder andere Legalisationsformalitäten erforderlich sind.
Kann der Europäische Erbschein in öffentliche Ämter eingetragen werden?
Ja, der Europäische Erbschein stellt einen eintragungsfähigen Titel dar und kann für die Eintragung der Vermögensübertragung in den zuständigen Ämtern des jeweiligen Mitgliedstaats verwendet werden.
Kann der Europäische Erbschein berichtigt oder aufgehoben werden?
Ja. Bei Vorliegen von materiellen Fehlern oder wenn eine Angabe der Realität widerspricht, kann der Notar den Europäischen Erbschein berichtigen oder aufheben. Die Beteiligten, die eine beglaubigte Kopie erhalten haben, werden über jede Änderung informiert.
Fazit.
Bei grenzüberschreitenden Erbschaften ist der Europäische Erbschein Schlüsselinstrument. Er bietet Rechtssicherheit, Beweiskraft und kann in den Registern eingetragen werden. White-Baos Anwälte sind Experten im Erb- und internationalem Privatrecht. Benötigen Sie Hilfe mit Ihrer grenzüberschreitenden Erbschaft? Kontaktieren Sie uns für eine fachkundige, individuelle Beratung.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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