Am Samstag, dem 31. Mai 2025, wurde im Amtsblatt der Generalitat Valenciana das Gesetz 5/2025 vom 30. Mai veröffentlicht. Dieses neue „Gesetz der Maßnahmen“ bringt bedeutende Änderungen in der autonomen Regelung verschiedener Steuern. Besonders betrifft dies die Vermögenssteuer (IP), die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) sowie die Steuer auf Transaktionen und notariell beurkundete Rechtsakte (ITPAJD). Nachfolgend analysieren wir die wichtigsten Neuerungen, die ab 2026 für die Steuerzahler in der Gemeinschaft Valencien gelten und es ermöglichen, von Bruder/Schwester, Onkel/Tante oder Neffen/Nichte günstiger zu erben.
Änderungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD)
Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung einer neuen Steuervergünstigung bei der Erbschaftssteuer, die Übertragungen durch Erbschaft oder Schenkung zwischen Verwandten zweiten und dritten Grades betrifft. Bisher waren Schenkungen und Erbschaften zwischen Brüdern, Onkeln und Neffen nicht begünstigt. Daher war die zu zahlende Steuer in diesen Fällen relativ hoch.
Ab dem 1. Juni 2026 wird eine Steuervergünstigung von 25 % auf die Steuerlast angewendet, die ab dem 1. Juni 2027 auf 50 % steigen wird. Diese Maßnahme stellt eine bedeutende steuerliche Erleichterung für diejenigen dar, die von diesen Verwandten erben oder Schenkungen erhalten, da sie bisher einer höheren Steuerbelastung unterlagen.
Außerdem bleiben die Vergünstigungen von 99 % für andere Familiengruppen (Ehepartner, Kinder, Enkel usw.) bestehen.
Erhöhung des Freibetrags bei der Vermögenssteuer (IP)
Bezüglich der Vermögenssteuer erhöht das Gesetz 5/2025 den Freibetrag für die in der Autonomen Gemeinschaft Valencia ansässigen Steuerpflichtigen. Ab dem 31. Dezember 2025 steigt dieser von 500.000 € auf 1.000.000 €.
Das bedeutet, dass die Steuererklärungen für das Jahr 2025, die 2026 eingereicht werden, von dieser Erweiterung profitieren können, was die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert und somit die zu zahlende Summe reduziert.
Reduzierung der Steuersätze bei Transaktionen und notariell beurkundeten Rechtsakten (ITPAJD)
Das Gesetz sieht außerdem Senkungen der Steuersätze bei der ITP-AJD Steuer vor. Ab dem 1. Juni 2026 wird der Steuersatz für die entgeltlichen Übertragungen von 10 % auf 9 % gesenkt. Zum Beispiel würde bei einem Immobilienkauf im Wert von 240.000 € die Steuer bei einem Steuersatz von 10 % 24.000 € betragen. Mit der Reduktion auf 9 % sinkt die Steuer auf 21.600 €, was eine Ersparnis von 2.400 € für den Käufer bedeutet. Ebenso wird der allgemeine Steuersatz auf die notariell beurkundeten Rechtsakte von 1,5 % auf 1,4 % reduziert.
Gestuftes Inkrafttreten
Das Gesetz 5/2025 legt fest, dass seine Bestimmungen am Tag nach ihrer Veröffentlichung im DOGV in Kraft treten, also am 1. Juni 2025. Einige steuerliche Maßnahmen werden jedoch stufenweise angewendet. Die Reduktionen bei ISD und ITPAJD gelten ab dem 1. Juni 2026, während die Erhöhung des Freibetrags bei der ISD von Verwandten in der Seitenlinie ab 2027 wirksam wird.
Fazit.
Die steuerlichen Neuerungen des Gesetzes 5/2025 bringen bedeutende Änderungen bei Erbschaften, Schenkungen, Vermögen und Übertragungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie von Bruder/Schwester, Onkel/Tante oder Neffen/Nichte erben. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und bieten Ihnen eine fachkundige rechtliche und steuerliche Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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