Boden-Klausel Ansprüche auch wenn eine Vereinbarung mit der Bank unterzeichnet wurde. Der EuGH eröffnet die Möglichkeit nicht transparente Vereinbarungen null und nichtig zu erklären. Nichtigkeit des Verzichts auf etwaige rechtliche Schritte.

Vor Kurzem wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Juli 2020 in der Rechtssache C452 / 18 veröffentlicht. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Einleitung rechtlicher Schritte, selbst mit der Bank eine Vereinbarung bezüglich der Bodenklausel erzielt wurde.

Wie viele von Ihnen wissen, nahmen die Banken nach den ersten verlorenen Gerichtsvehandlungen im Zusammenhang mit der Bodenklausel und Durchsetzung einer soliden Rechtsprechung, Kontakt zu ihren Kunden auf, um ihnen eine Änderung ihrer Hypothekendarlehen anzubieten. Viele dieser Vereinbarungen, in denen ein fester Zinssatz, die Senkung der Bodenklausel oder der Mindestzinsen vereinbart wurde, sind  ohne den Rat eines Anwalts unterzeichnet worden.

Viele Kunden, ohne jegliche rechtliche Beratung, wussten nicht einmal, dass ihr Darlehen eine Bodenklausel beinhaltete, die sie bislang mehrere Tausend Euro gekostet hatte.

In dieser Änderung (Novationsvertrag oder außergerichtliche Vereinbarungn) des bestehenden Hypothekendarlehens, verlangte die Bank den Verzicht auf die Einleitung zukünftiger rechtlicher Schritte.  

Das Urteil ist insofern bedeutsam, da der EuGH im Gegensatz zum Spanischen Obersten Gerichtshof folgende Entscheidung fällt:

.- Eine nichtige Klausel (Boden-Klausel) kann durch eine Vereinbarung zwischen dem Verbraucher und einer Bank erneuert und geändert werden. Der Verbraucher muss jedoch wissen, dass die Klausel ungültig und nicht bindend war und muss der Änderung frei und voll informiert  zustimmen.

Die in der Vereinbarung enthaltenen Klauseln können selbst als missbräuchlich angesehen werden, wenn sie von der Bank auferlegt werden und nich transparent sind.

Insofern es sich um eine bestehende Kontroverse handelt, müssen, für die Gültigkeit der in diesen Vereinbarungen enthaltenen Verzichtserklärung, die von der Bank übermittelten Informationen und ihre rechtlichen Konsequenzen bewertet werden. Der EuGH weist darauf hin, dass der Verzicht auf Maßnahmen im Zusammenhang mit zukünftigen Kontroversen grundsätzlich missbräuchlich ist und den Verbraucher nicht bindet.

Haben Sie mit der Bank eine Vereinbarung unterzeichnet um Ihren  Darlehensvertrag (mit Boden-Kausel) zu ändern, in einen Festsatzkredit umzuwandeln, die Boden-Klausel zu senken und in diesem Zusammenhang auf eine spätere Klage gegen die Bank verzichtet?  Wurden Ihnen die mögliche Missbräuchlichkeit der nicht bindenden Boden-Klausel oder die rechtlichen Konsequenzen Ihres Verzichts erklärt? Wenn nicht, müssen Sie wissen, dass dieses Urteil des EuGH die Möglichkeit eröffnet, die Nichtigkeit der Boden-Klausel und die Rückgabe der überbezahlten Beträge zu fordern.

Wenn Sie trotz der mit Ihrer Bank unterzeichneten Vereinbarung Ansprüche geltend machen möchten, kontaktieren Sie uns. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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