Bankkonto in einer Erbschaft in Spanien. Rechtsberatung. Kann die Bank uns zwingen, ein Konto zu eröffnen? Kann sie uns das Bankzertifikat in Rechnung stellen?

Bankkonto in einer Erbschaft in Spanien. Rechtsberatung

Im heutigen Artikel werden wir besprechen, wie man ein Bankkonto in Spanien erbt. Sicherlich verlangen die spanische Banken von den Erben Dinge, die möglicherweise nicht rechtmässig sind. Zum Beispiel: mehr Unterlagen als nötig; Stellen zusätzliche Kosten in Rechnung, usw.

Verzögerung in der Bearbeitung des Bankverfahrens

Es ist äusserst üblich, dass Banken lange brauchen, um die Gelder des Erblassers freizugeben. Auch dann, wenn die Erben die gesetzlichen Vorgaben erfüllt haben.

Rechtlich, gibt es keine bestimmte Frist. Jedoch erklärt die spanische Nationalbank, dass die Banken mit höchster Sorgfalt vorgehen müssen. Um die  Erbschaftsformalitäten zu erfüllen. Und das Verfahren zu bearbeiten.

Darf uns die Bank für die Abwicklung Gebühren berechnen?

Wir müssen zwischen zwei Arten von Verfahren und Dokumenten unterscheiden.

1.-Bankbescheinigung

Wenn wir eine Erbschafts abwickeln müssen wir, sowohl für die Zuteilung  (Aufteilung der Vermögenswerte); als auch für die Entrichtung der Steuer das Bankguthaben des Verstorbenen kennen. Hierfür müssen wir eine Bescheinigung über den Stand des Vermögens zum Tag des Todes anfordern. Sie wird uns den Wert der Rechte zum Zeitpunkt des Todes bestätigen. Die vertraglich festgelegten Produkte. Und die Anzahl der Inhaber/Berrechtigten.

Die Bank sollte für diese Bescheinigung KEINE Gebühren erheben. Sie muss kostenlos sein.

So geht es aus der Website der Bank von Spanien und aus der Verordnung EHA / 2899/2011 im Abschnitt Kommunikation mit dem Kunden. Die darauf hinweist, dass die Banken den Erben die Lage des Vermögens des Verstorbenen am Tag des Todes mitteilen müssen.

2.- Provision für die Bearbeitung des Erbverfahrens:

Zur Bearbeitung des Erbverfahrens erklärt die spanische Nationalbank, dass die Bank eine Provision erheben kann. Dies hängt jedoch von den vorzulegenden Unterlagen ab, von den Formalitäten, ob die Bank die Erben berät, usw.

Werden die Unterlagen vom Kunden oder von seinen Anwälten korrekt vorgelegt und ausgefüllt; Nach unserer Auffassung, sollte hier keine Provision berechnet werden. Da die Bank nur die Prüfung vornimmt.

Die Erhebung einer Provision wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Bank, ähnlich wie ein unabhängiger Fachmann, eine beratende Tätigkeit ausübt.

Kann die Bank von den Erben verlangen, dass sie ein neues Konto eröffnen um über das Bankguthaben zu verfügen?

NEIN. Obwohl viele Banken so vorgehen. Der Erbe kann sich weigern.

Wie die spanische Nationalbank erklärt, muss die Bank den Erben ein kostenloses Zahlungsmittel anbieten.

Sie kann die Eröffnung eines Kontos nicht erzwingen. Selbst nicht, wenn es kostenfrei ist.

Dass dies in der Praxis jedoch zweckmässig sein könnte, ist eine andere Frage.

Schlussfolgerung zur Erbschaft eines Bankkontos in Spanien.

Wir werden diesen Artikel in Zukunft um weitere Themen zum Erben und Vererben von Bankkonten und Bankprodukten erweitern. Sie sollten wissen, dass nicht alles, was die Banken verlangen, korrekt oder rechtmässig ist. Wenn Sie in Spanien erben möchten und sich von fachkundigen Anwälten vertreten lassen möchten. Wenn Sie möchten, dass Ihre Rechte respektiert werden, kontaktieren Sie uns.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

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Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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