Bis vor einigen Jahren war es relativ einfach eine Änderung der Daten unseres Immobilienbesitzes mit einer Beurkundung des Neubaus oder der Erweiterungsarbeiten festzuhalten und in das Grundbuchamt einzutragen. Für die Anmeldung eines bereits fertiggestellten Baus war nur die Erklärung eines kompetenten Technikers erforderlich, mit der Beschreibung des Gebäudes und der Bescheinigung, dass es mehr als […]


