Der Oberste Justizrat hat mit der Vereinbarung vom 25. Mai 2017 die Spezialisierung von 54 Gerichten (im Prinzip 1 Gericht pro Provinz) genehmigt. Insofern es sich bei dem Kläger um eine Privatperson (näturliche Person) handelt, haben diese Gerichte die alleinige Kompetenz über die Klagen gegen die Banken, Boden-Klauseln, Hypothekenkosten, Zinsen, Mehrwährungsdarlehen, usw. Rechtsprechungsbereich: Die Klagen, […]


