Zahlung der Erbschaftsteuer vom Bankkonto des Verstorbenen. Erbfälle in Spanien. Ist dies möglich?

Zahlung der Erbschaftsteuer vom Konto des Verstorbenen.

In Spanien sind die Erben nach dem Tod einer Person verpflichtet, die Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones – ISD) zu entrichten. Die Höhe der Steuer hängt von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft sowie vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Verstorbenem ab. Diese Woche analysieren wir eine Frage, die wir in unserer Kanzlei sehr häufig erhalten: Ist es möglich, die Erbschaftsteuer direkt vom Bankkonto des Verstorbenen zu bezahlen?

Fristen für die Zahlung der Erbschaftsteuer in Spanien. Verlängerungen.

In Spanien beginnt die Frist zur Zahlung der Erbschaftsteuer mit dem Tod der Person. Die Zahlungsfrist beträgt 6 Monate. Erfolgt die Zahlung verspätet, müssen die Erben mit Säumniszinsen, Zuschlägen usw. rechnen. In den ersten fünf Monaten nach dem Todesfall kann jedoch eine Verlängerung um weitere 6 Monate beantragt werden. Diese Verlängerung verhindert zwar die Zuschläge, jedoch nicht die Zinsen.

Zahlungspflicht. Unterschiede zwischen den Autonomen Gemeinschaften.

In Spanien ist die Erbschaftsteuer eine individuelle Verpflichtung jedes einzelnen Erben. Sie wird auf Basis des Wertes des erhaltenen Erbes, der entsprechenden Freibeträge und der geltenden Regelungen – staatlich oder regional – berechnet. Beispielsweise genießen in der Comunidad Valenciana  direkte Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehepartner) erhebliche Steuervergünstigungen. Weiter entfernte Verwandte (Cousins, Onkel, Tante,  usw.) oder Personen ohne familiären Bezug (Freunde, Nachbarn usw.) hingegen sehen sich häufig mit einer sehr hohen Steuerlast konfrontiert.

Zuerst die Steuer, dann das Erbe.

In Spanien ist die Verfügungsbefugnis über die Nachlasswerte vom vorherigen Nachweis der Zahlung der Erbschaftsteuer abhängig. Das bedeutet: Die Erben können nicht frei über die Vermögenswerte verfügen, solange die Zahlung der Steuer nicht belegt wurde. Das Gesetz 29/1987 über die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist hinsichtlich der Verantwortung der Banken sehr eindeutig: Die Kreditinstitute haften subsidiär für die Zahlung der Steuer. Das heißt, wenn sie den Erben den Zugriff auf die Gelder gewähren, ohne zu prüfen, ob die steuerlichen Pflichten erfüllt wurden, kann das Finanzamt den Betrag der Steuer von der Bank einfordern. Aus diesem Grund sperren Banken in der Regel die Konten des Verstorbenen und verhindern, dass  Erben Geld abheben können, bis der Steuerzahlungsnachweis erbracht wurde.

Was aber können Erben tun, wenn sie nicht über genügend eigene Mittel zur Zahlung der Steuer verfügen?

Zahlung der Erbschaftsteuer vom Bankkonto des Verstorbenen.

Gemäß Artikel 8 des Gesetzes 29/1987 haften die Kreditinstitute nicht subsidiär, wenn sie: „[…] sich darauf beschränken, auf Anweisung der Erben die zum ausschließlichen Zweck der Zahlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer erforderlichen Wertpapiere zu veräußern, sofern der Erlös dieser Veräußerung mittels eines Bankschecks zugunsten der steuererhebenden Behörde ausgezahlt wird.“

Das bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, die Bank zu ersuchen, die Gelder oder Wertpapiere des Verstorbenen zu verwenden, um die Steuer direkt zu begleichen. Obwohl einige Banken sich zunächst zurückhaltend zeigen, wird diese Möglichkeit vom spanischen Bankenaufsichtsamt  (Banco de España) ausdrücklich anerkannt.

Fazit

Die Zahlung der Erbschaftsteuer ist ein zentraler Aspekt jedes Erbfalls in Spanien. White Baos Abogados sind Experten für Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. Wenn Sie Hilfe bei der Abwicklung eines Erbes benötigen, zögern Sie nicht, uns für eine fachkundige Rechtsberatung zu kontaktieren.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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