Fragen und Antworten zur touristischen Vermietung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Alles, was Sie wissen müssen.

Touristische Vermietungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Spanien.

In den letzten Monaten hat unser Kanzlei etliche Anfragen zur touristischen Vermietung erhalten. Kein Wunder. Seit August 2024 gibt es eine Reihe von Änderungen der Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung, die die Situation grundlegend verändert haben. Sie bedueten ein Vorher und Nachher in der rechtlichen Behandlung dieser Art von Vermietung. Im Artikel dieser Woche behandeln wir die wichtigsten Fragen im Frage-und-Antwort-Format.

Was gilt in der Autonomen Gemeinschaft Valencia als touristische Vermietung?

Das im August letzten Jahres verabschiedete Dekret 9/2024 definiert die touristische Vermietung neu. Nun gilt als solche nur die ununterbrochene Vermietung an denselben Mieter mit einer Dauer von höchstens zehn Tagen. Immobilien, die für elf Tage oder länger vermietet werden, gelten nicht als touristische Vermietungen (Art. 65, Gesetz 15/2018).

Benötige ich eine Touristische Lizenz, wenn ich länger als elf Tage vermiete?

Wenn Sie Ihre Immobilie für elf Tage oder länger an denselben Mieter vermieten, unterliegt Ihre Vermietung nicht den Bestimmungen für die touristische Vermietung, und Sie benötigen keine Touristische Lizenz usw. Sie benötigen jedoch weiterhin eine Mietregistrierungsnummer.

Ist die Mietregistrierungsnummer auch für die touristische Vermietung erforderlich?

Ja. Die Mietregistrierungsnummer ist sowohl für die Saisonale- als auch für die touristische Vermietung obligatorisch.

Was geschieht, wenn ich keine Mietregistrierungsnummer bekomme?

Ab dem 1. Juli 2025 werden Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen alle Inserate ohne die Mietregistrierungsnummer abmelden. Wenn Sie diese Nummer benötigen, kann unsere Kanzlei Ihnen helfen.

Was benötige ich um die Mietregistrierungsnummer zu beantragen?

Sie benötigen ein digitales Zertifikat von einer in Spanien zur Ausstellung digitaler Zertifikate zugelassener Stelle. In der Autonomen Gemeinschaft Valencia ist es in der Regel möglich, das digitale Zertifikat von der örtlichen Stadverwaltung  oder mit ihr zusammenarbeitenden Stellen, wie SUMA usw. zu erhalten.

Welche Rolle spielen nun die Eigentümergemeinschaften bei der Vermietung an Touristen?

Bisher konnten Eigentümergemeinschaften diese Vermietungen durch eine Vereinbarung mit 3/5 der Stimmen und Anteile verbieten. Nun muus ausserdem für neue Vermietungen die ausdrückliche Genehmigung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.

Kann das Grundbuchamt die Mietregistrierungsnummer für meine Immobilie verweigern?

Ja. Wenn Sie eine Ferienwohnung besitzen und in Ihrer Eigentümergemeinschaft eine Vereinbarung besteht, die derartige Vermietungen verbietet, wird das Grundbuchamt Ihren Antrag ablehnen. Wenn Sie keine Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft vorlegen, die die ausdrückliche Genehmigung dieser Aktivität bestätigt, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Kann ich meine Saisonvermietung (ab 11 Tagen) auf Plattformen wie BOOKING, Airbnb usw. inserieren?

Der aktuelle Wortlaut der valencianischen Verordnung lässt Interpretationsspielraum. Es gibt zwar vereinzelte Rechtsprechung, die besagt, dass diese Plattformen nicht ausschließlich für die Vermietung von Ferienimmobilien gedacht sind, sondern alle Arten von Vermietungen abdecken. Dies ist jedoch eine etwas unklare Grauzone. Bevor Sie Ihre Immobilie auf einer Online-Plattform inserieren, ist es daher unerlässlich, Ihren Fall detailliert zu analysieren und fachkundige Rechtsberatung einzuholen, um Probleme zu vermeiden.

Schlussfolgerungen.

Jüngste, oft unkoordinierte Gesetzesänderungen haben zu erheblicher Verwirrung und Grauzonen im Zusammenhang mit der Ferienvermietung geführt. White Baos Anwälte sind Experten für Touristische- und Saisonvermietungen sowie im Wohnungseigentumsgesetz. Wenn Sie Ihre Mietregistrierungsnummer benötigen oder eine fachkundige Rechtsberatung zu diesem Thema wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

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