Probleme bei der Bauausführung. Streitfall durch Absacken des Hauses: Wir erlangen € 130.000 Entschädigung vom Architekten, Technischen Architekten und der Versicherungsgesellschaft.


Vor einiger Zeit sprachen wir in einem unserer Artikel über das Problem unseres Kunden Herrn P.:

Ich habe ein Haus in Denia (Alicante) gekauft. Bedauerlicherweise sind erhebliche Risse aufgetaucht. Das Problem ist, dass beim Entwurf und Planung des Hauses, die Neigung des Geländes und der Grundboden (eine Art beweglicher Tonerde) nicht sachgerecht berücksichtigt worden ist.

Wir freuen uns, unseren Lesern mitteilen zu können, dass wir am Montag den 7/10/2013 vor dem Gericht Erster Instanz Nummer 5 in Denia, das Verfahren mit einer € 130.000 Entschädigung für diesen Kunden gewonnen haben. Diese Entschädigung muss vom Hauptarchitekten, vom Technischen Architekten (aparejador) und von der Versicherungsgesellschaft der 10-Jahresversicherung der Baustruktur bezahlt werden.

 
In diesem Zusammenhang müssen wir sagen, dass unsere Technischen Experten für Konstruktionsfehler Herr Y. und Herr V. mit ihren fantastischen Gutachten entscheidend zu dem erfolgreichen Abscluss beigetragen haben.

 
Die Haftung aller Beklagten war in diesem Fall mehr als klar:

 
Der Chefarchitekt (arquitecto superior) ist als Fachman für das Projekt verantwortlich, welches immer mit den geotechnischen Eigenschaften des Geländes abgestimmt werden muss. Es ist somit seine Verantwortung wenn diese Daten (wie zBsp. Neigung des Geländes oder Eigenschaften des Grundbodens) ausfallen oder nicht richtig einkalkuliert worden sind. Im Urteil 592/2009 des Landesgericht in Alicante wurde dargelegt “ die vorausgehende Prüfung des Erdbodens, oder zumindest die persönliche Prüfung der Resultate der geologischen Untersuchung und sind Verantwortung des Chefarchitkten und unerlässlicher Bestandteil der seines beruflichen Status und seiner Kompetenz.

 
Auch der Technische Architekt (aparejador) ist verantwortlich, da er sich vergewissern muss, dass der Bau gemäss Entwurf und Bauplan ausgeführt wird und die geltenden Baunormen erfüllt werden. In diesem Falle wurde die Fundamentierung nicht sachgemäss ausgeführt und somit der Bauplan und die gute Baupraxis nicht eingehalten.

 
Ebenso verantwortlich ist die Versicherungsgesellschaft der 10-Jahresversicherung, da diese Versicherung die Reparaturen der Struktur garantiert, wenn Probleme in dieser Hinsicht auftauchen,

 
Haben Sie Probleme mit Ihrer Immobilie, tauchen Risse oder andere Probleme auf, unsere Kanzlei steht für weitere Rückfragen in diesem Zusammenhang gerne zu Ihrer Verfügung.

 
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen

 
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