Neuer Prozesserfolg: Siedlung VALLE DE CALPE von GARDEMA. Das Gericht verurteilt die Popular und CaixaBank Bank zur Rückzahlung der investierten Gelder unseres Mandanten

In seinem Urteil Nr. 222/17 vom 11. April 2017, veurteilt das Landgericht Alicante die Banken P. und C. zur Rückzahlung der von unserer Mandantin Frau G. in den Kauf einer Off-Plan Immobilie der Firma Gardema Developments SL in Calpe investierten Gelder.

Unser heutiger Artikel möchte ausdrücklich betonen, dass alle, die in Spanien eine Immobilie gekauft haben, die nie fertiggestellt und übergeben wurde, ihr Geld zurückfordern können (selbst wenn der Bauträger in Konkurs greaten, oder nicht auffindbar ist). Die Banken sind gesetzlich verpflichtet (Gesetz 56/68 und LOE), dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahlungen der Käufer durch eine Bankbürgschaft oder Versicherung abgesichert sind. Ebenso hat der Oberste Spanische Gerichtshof wiederholt erklärt, dass Banken und Versicherungen auch dann die Verantwortung tragen, wenn nur eine allgemeine Bankgarantie oder Versicherung für die erhaltenen Anzahlungen gewährt wird. 

In dem genannten Fall, zahlte Frau G 65.000 € für den Kauf einer Immobilie in der Siedlung Valle De Calpe, die letztendlich nie übergeben wurde. Das Bauunternehmen eröffnete bei der C. Bank ein Konto für die Einzahlungen der Kunden und wir konnten ebenso Nachweis erbringen, dass auch die Bank P. für die Käufer dieser Förderung eine allgemeine Bürgschaftslinie erteilte.  

Vor dem Gerichtsverfahren nötigten wir die C. Bank, die Existenz einer Bürgschaft für die empfangenen Beträge zu bestätigen. Wir erhielten keine Antwort.  Ebenso nötigten wir die Bank P. vor der Einleitung rechtlicher Schritte um Bestätigung bezüglich der gewährten Sicherheiten. Auch hier erhielten wir keine Antwort. In dem Gerichtsverfahren wurde nachgewiesen, dass beide Bankgesellschaften eine Bürgschaftslinie für dieses Bauprojekt erteilten.

In dem oben genannten Urteil wurde seitens des Landgericht Alicante unserer Klage stattgegeben und das Urteil des Gerichts Erster Instanz in Denia aufhoben. Beide Bankgesellschaften müssen die von unserer Mandantin geleisteten Anzahlungen zurückzahlen, eine Bank als Emittent der allgemeinen Bürgschaftslinie und die andere, da sie Vorauszahlungen annahm ohne sich zur vergewissern, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Garantien vorhanden waren. 

Haben Sie Ihr Geld für ein Wohnobjekt in der Siedlung VALLE DE CALPE, der Firma Gardema Developments SL (oder einer anderen) verloren? Kontaktieren Sie uns.

Für Rückfragen zum Thema steht unser Expertenteam gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

Tel: 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

White & Baos 2017 Alle Rechte vorbehalten