IMMOBILIEN IN SPANIEN: Ist Ihr Eigentum im Kataster sowohl als auch im Grundbuchamt eingetragen? Wen kümmert es? Es lohnt sich, beide Eintragungen vorzunehmen. Hier erklären wir Ihnen warum.

Die meisten Leute überrascht es, dass in Spanien zwei Registrierungmödalitäten koexistieren. Jedes Eigentum ist (oder sollte) in zwei verschiedenen Ämtern registriert sein, wobei jedes Amt unterschiedliche Information festhält. Bedauerlicherweise ist der Informationsaustausch zwischen beiden Ämtern nicht besonders gut, was zu Komplikationen führen kann.

Der Anwalt des Käufers sollte die vorliegenden Daten beider Register prüfen. Es ist empfehlenswert, sich zu vergewissern, (unabhängig ob Sie verkaufen möchten oder nicht), dass jedes Register über die richtige Information verfügt.

Das Kataster (Catastro):
Ihre Katasterreferenz finden Sie auf dem IBI-Beleg (auch irrtümlich unter dem Namen SUMA-Steuer bekannt). Mit dieser Referenz können Sie eine Katasterbescheinigung einholen, mit der Sie den genauen Standort, die Abgrenzungen und den Grundriss Ihrer Liegenshaft erhalten. Diese Bescheinigung ist einfach zu bekommen und gibt Ihnen zusätzlich zu der genauen Beschreibung Ihres Eigentumgs, den dazugehörigen Plan oder Grundriss. Das Kataster ermittelt den offiziellen Schätzungswert (valor catastral) jeder Liegenschaft, mit dem Ihre jährliche IBI-Steuer berechnet wird.

Das Grundbuchamt (Registro de la Propiedad)
Diese Behörde verfügt über Information und Einzelheiten bezüglich des Eigentümers, sowie der eingetragenen Schulden/Lasten. Viele Eigentümer denken, dass die Eigentumsurkunde „Escritura“ als Eigentumsnachweis ausreicht. Dies ist nicht richtig. Nur eine aktualisierte „Nota Simple“ des Grundbuchamtes, ist die Bestätigung Ihres alleinigen Besitzes. Diese „Nota Simple“ weisst unter anderem auf, ob das Eigentum mit einer Hypothek belastet ist. Wir müssen nochmals hervorheben, dass die Unkosten der Beantragung der „Nota Simple“ im Vergleich zum Wert der enthaltenen Information eher gering sind.

Jahrelang haben Liegenschaften in Spanien nur mit der „Nota Simple“ (oder mit sogar noch weniger) den Besitzer gewechselt. Dies ändert sich allmählig und zum Glück sind ausländische Käufer immer besser informiert. Trotzdem kommt es noch häufig vor, dass Käufer mit unzähligen Argumenten ermutigt werden, sich nicht um die Eintragungen des Katasters zu sorgen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen und verlagen Sie nach diesen Eitragungen.

Hier ein Beispiel: Wir hatten kürzlich einen Fall, in dem die in der „Escritura“ angegebene Grundstücksfläche fast 1.500 m2 grösser war als die Eintragungswerte des Katasters. Zum Glück für meinen Kunden, konnte diese Differenz bei Unterzeichnung der neuen „Escritura“ (Eigentumsurkunde) berrichtigt werden. Hätten wir aber nicht im Kataster nachgeforscht, hätten wir von dieser Diskrepanz auch nicht erfahren.

Wir sind sicher, dass mit Ihrem Eigentum alles stimmt, obwohl es keinen grossen Aufwand bedarf, dies nachzuprüfen. Wie immer, möchten wir Sie bitten nicht zu zögern und sich an uns zu wenden, wenn Sie diese oder irgendeine andere Angelegenheit besprechen möchten.

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