Haben Sie Probleme mit den Bäumen Ihrer Nachbarn? Kennen Sie Ihre Rechte.

Problemas con los árboles del vecino

Anfrage:

Ich habe eine Villa an der Costa Blanca. Das benachbarte Grundstück hat einige ausgenommen grosse Bäume die an mein Grundstück angrenzen und deren Wurzeln ernsthafte und kostenspielige Schäden an meinem Pool und der Klärgrube verursachen.  Mein Nachbar will keine Maßnahmen ergreifen. Kann ich die Wurzeln schneiden? Was würden Sie mir raten?

 

Lieber Leser, ich danke Ihnen sehr für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen geschilderte Lage wird in zwei Artikeln  des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt:

Artikel 591

Es können keine Bäume in der Nähe des Nachbargrundstücks gepflanzt werden,  wobei die Entfernung von den Gewohnheiten und Verordnungen des Ortes abhängig ist. Sollten keine Vorschriften in dieser Hinsicht vorliegen, gilt folgender Mindestabstand bis zur Begrenzung: 2 Meter bei hohen Bäumen und 50 Zentimeter bei Sträuchern oder kleinen Bäumen.

Jeder Eigentümer kann die Entfernung der Bäume verlangen, die in geringerem Abstand zu seinem Grundstück gepflanzt sind.

 

Artikel 592

Jeder Besitzer hat das Recht, die Entfernung der Zweige zu verlangen, die in sein Grundstück eindringen. Ebenso, kann jeder Besitzer die Wurzeln der benachbarten Bäume selbst bis zur Abgrenzung selbst schneiden, sobald diese überschritten wird.

 

 In Ihrem Fall sind wir folgender Auffassung.

.- Ist der Abstand der angrenzenden Bäume geringer als die von der Standverwaltung festgelegten Verordnungen und insofern keine andere Regelung vorliegt. Können Sie gemäss Artikel 591, die Entfernung dieser Bäume und neue Pflanzung in der vorschriftsmässigen Entfernung verlangen.

.- Artikel 592 erlaubt die in Ihrem Grundstück befindlichen Wurzeln abzuschneiden. Dies sei jedoch mit Vorsicht zu behandeln, da eine ungeeignete Weise die Stabilität des Baumes beeinflussen könnte.

.- Können Sie klaren Beweis für die von den  Nachbarbäumen an Ihrem Pool und Klärgrube verursachten Schäden erbringen, besteht die Möglichkeit Ihren Nachbarn auf gerichtlichem Wege zur Zahlung aller in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu zwingen.

 

In diesem Sinne bemerken wir, dass es sich hier um fortlaufende Schäden handelt, so dass die Frist für eventuelle Schadensersaztforderungen ab dem Zeitpunkt beginnt am dem der endgültige Schaden entstanden ist.

Über die Möglichkeit solcher Schadensersatzforderungen haben sich das Landgericht Alicante,  sowohl als auch der Oberste Spanische Gerichtshof in Urteilen vom 4. Juni 2013 und 13 Oktober 2015 geäussert.

Für Rückfragen zu diesem Thema steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung. ,

 

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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