Haben Sie in Bankia Aktien investiert? Reklamieren Sie ohne Risiko und Kosten.

Sehr geehrte Leser

Unsere Kanzlei hat in zahlreichen Gerichtsverfahren die Rückzahlung der Investitionen im Zusammenhang mit der Bankia-Böseneinführung vom  19.07.2011 gefordert. Die von Bankia in den Informationsbroschüren und in der Werbung übermittelten Angaben entsprachen nicht der tatsächlichen Finanzlage der Bankgesellschaft. 

In vorherigen Artikeln haben wir Grossinvestoren mit wichtigen Kapitalanlagen  empfohlen Ansprüche geltend zumachen und hierfür unsere Unterstützung angeboten.

Viele Kleinanleger (bis zu  € 2.000) sind der Auffassung dass sie, falls der Prozess verloren wird,  die Kosten der Gegenseite zahlen müssen und sind nicht bereit einen relativ geringen Betrag zurückzufordern und das Risiko einer zusätzlichen Kostenbelastung einzugehen. 

In diesem Zusammenhang muss jeder Kleinanleger wissen, dass nach Artikel 23 und 31 der Zivilprozessordnung in einem solchen Verfahren unter € 2.000 (mündliches Verfahren) weder ein Prozessbevollmächtigter, noch ein Anwalt erforderlich  sind. 

Artikel  32.5 der LEC sieht ausserdem vor, dass die Auferlegung der Kosten keine Anwaltsgebühren enthalten wenn diese Berufsgruppe nicht obligatorisch ist.

Dies bedeutet für alle Fälle bis zu € 2.000 die Aufhebung der Kosten der Gegenpartei.

White Baos Rechtsanwälte möchten den Betroffenen unterstützend zur Seite stehen. In diesem Sinne verpflichten wir uns die gerichtliche Vertretung der Mandanten zu  übernehmen, und nur dann Anwaltshonorare anzufordern, wenn der  Prozess gewonnen und das Geld rückerstattet wird. Es sei nochmals daran erinnert, dass eine Reklamation bis zu € 2.000 für den Kläger kostenfrei ist, selbst wenn der Prozess verloren wird.

Jeglicher Anspruch muss vor Gericht geltend gemacht werden und in diesem Sinne ist ein Gerichtsverfahren immer mit einem gewissen Risiko verbunden, da der Ausgang nicht ganz vorhersehbar ist.  Tatsache ist jedoch, dass die offizielle Statistik einen mehr als 90% Prozessgewinn der Verbraucher und Investoren aufweisst.

Bei einer Investition bis zu € 2.000 können wir Ansprüche für Sie geltend machen, ohne dass Anwaltskostenzahlen anfallen, falls Sie den Prozess verlieren sollten. Unsere Anwaltshonorare werden fällig wenn Sie den Prozess gewinnen und Ihr Geld zurückerhalten.

Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

2015