Immobilieninvestition in Spanien. Das besondere Steuersystem der Firmen und Gesellschaften, deren Tätigkeitsfeld die Vermietung von Immobilien umfasst.

Viele Immobilieninvestoren beabsichtigen nicht den schnellen Wiederverkauf des Objektes. Es wird vielmehr eine langfristige Vermietung des Hauses oder der Wohnung angestrebt.  Hierfür gibt es mehrere Gründe. Für einige, sind es die gegenwärtig, im Vergleich zu den Jahren vor der Immobilienkrise, noch niedrigen Immobilienpreise. Für andere, sind es die ausgenommen hohen Mieten in vielen spanischen Städten. Eine Rolle spielt auch, dass die Zinszahlungen der Banken auf Einlagen derzeit gleich Null sind. Mit der Investition Ihrer Ersparnisse in eine oder mehrere Immobilien in Spanien, beabsichtigen die Investoren höhere Rendite, ohne höhere Risiken zu erzielen.

 

Obwohl es viele unterschiedliche Investitionsmöglichkeiten in Spanien gibt, ist es eine Tatsache, dass vielen Investoren die Existenz einer speziellen Steuerregelung für die Unternehmen, die Immobilien vermieten nicht bekannt ist. Diese Sonderregelung ist im Artikel 48 und den nachfolgenden des Unternehmenssteuergesetzes (Gesetz 27/2014) enthalten.

 

Nach diesem Gesetz gilt diese Sondersteuerregelung:

.- für Gesellschaften oder Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht Häuser und Wohnungen in Spanien zu vermieten. Wobei der Hauptzweck der Vermietung die Aufrechterhaltung des festen Wohnsitzes des Mieters ist. Für Unternehmen, die ihre Immobilien als Ferienmietwohnungen nutzen, ist diese Regelung nicht anwendbar.

.-Anzahl der Wohnungen:  das Unternehmen muss immer mindestens 8 Häuser und/oder Wohnungen vermieten oder zur Vermietung anbieten. 

.-Frist:  die Dauer der Miete muss  mindestens 3 Jahre betragen.

.-Buchhaltung und Mitteilung: für jedes Mietobjekt muss eine separate Buchhaltung geführt werden. Die Steuerverwaltung muss über die Inanspruchnahme der Sonderregelung benachrichtig werden. 

Vergütungen: für die erfüllten Anforderungen des vorangehenden Artikels, erhalten die Unternehmen eine Vergütung der Steuerquote über die Mieteinnahmen von 85%.

 

Unter der Voraussetzung, dass Sie die angegebenen Anforderungen erfüllen, können Sie die Immobilie/n über eine Gesellschaft erwerben und sich für die Sondersteuerregelung (Kapitel III des Körperschaftssteuergesetztes) der Unternehmen für die Vermietung von Wohnräumen entscheiden, die mit erheblichen Steuervorteilen verbunden ist.

 

Sind Sie der Besitzer einer oder mehrerer Immobilien, können Sie diese mit geringeren Kosten als die eines herkömlichen Verkaufs an ein Unternehmen übertragen, um z.Bsp. diese Sondersteuerregelung wählen zu können.

 

Möchten Sie in Spanien investieren, ein Unternehmen gründen oder Ihr Anwesen an ein Unternehmen übertragen? Für den besten Weg und die besten Alternativen, unser Team steht gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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