ERRICHTUNG UND UNTERZEICHNUNG EINES SPANISCHEN TESTAMENTS AUSSERHALB SPANIENS

Sehr geehrte Herren,

Meine Mutter hat Liegenschaften in der Costa Blanca. Sie kann aber aus Gesundheitsgründen nicht reisen um ihr Testament dort zu unterzeichnen. Können Sie mir bitte mitteilen, ob die Möglichkeit besteht ein spanisches Testament ausserhalb Spaniens zu errichten? Für Ihre Information möchte ich mich im Voraus bedanken.

Lieber Leser

Danke für Ihre Anfrage

Wir haben unseren Lesern mehrmals empfohlen, ein Spanisches Testament für Ihren Besitz in Spanien zu erstellen.

Die Vorteile eines Spanischen Willen sind zahlreich.

Ein Spanischer Wille, der gemäss der neuen, kürzlich genehmigten europäischen internationalen Erbschaftsregulierung 650/2012 erstellt worden ist, bewilligt die Anwendung Ihrer Nationalen Gesetzgebung beim spanischen Erbschaftsverfahren. Somit veringert sich die Möglichkeit, dass Ihr Spanisches Testament angefochten wird.

Ein Spanischer Wille beschleunigt das spanische Erschaftsverfahren und kann so abgefasst werden, dass die Erbschaftssteuer so gering wie möglich ausfällt.

Dies sind nur einige der vielen Vorteile. Daher unsere Empfehlung an Ihre Mutter ein spanisches Testament zu erstellen.

Ihre Anfrage, betreffend der Möglichkeit ein spanisches Testament in einem anderen Land zu erstellen, können wir beantworten. Dies ist durchaus möglich und gehört zum Standardservice den wir unseren Kunden anbieten. .

Die einfachste Möglichkeit wäre Ihr spanisches Testament vor einem Notar Ihres Landes oder im nähestliegenden Spanischen Konsulat zu unterzeichnen.

Sollten Sie sich für einen Notar entscheiden, wird das spanische Testament zweisprachig in Spanisch und Deutsch abgefasst. Somit wird der Inhalt der Urkunde von allen Beteiligten verstanden und die Kosten einer Eidesstattlichen Übersetzung entfallen.

Nach einigen weiteren Förmlichkeiten, kümmern wir uns um die Eintragung Ihres Spanischen Testaments in das Spanische Zentralregister für Testamente. (Registro de Últimas Voluntades)

Vergessen Sie trotzdem nicht, dass ein spanisches Testament nicht ausreichend ist. Es muss ein ordnungsgemässer, spanischer Wille sein, der Ihrer Nationalen Gesetzgebung entgegenkommt, aber die Förmlichkeiten des Spanischen Zivilrechts und auch der Europäischen Verordnungen erfüllt, usw.

Wir können für Sie ein spanisches Testament auf spanisch und deutsch abfassen. Ihre Mutter könnte in Deutschland unterzeichnen und wir würden es dann in Spanien von den zuständigen Behörden eintragen lassen.

Sollten Sie oder ein Bekannter sich in einer ähnlichen Lage befinden, können wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich sein.

Die in diesem Artikel enthaltene Information ist keine Rechtsberatung. Sie vermittelt lediglich allgemeine Auskunft zu Rechtsfragen.

Wir laden Sie herzlich ein, zu diesem Artikel in unserem Blog und Facebook (White-Baos-Abogados-Solicitors) Stellung zu nehmen.

Carlos Baos (Lawyer)
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