Das Urteil des Obersten Gerichtshofes bezüglich der Mindeszinssatzklausel ist endlich bekannt gegeben worden. Wenn Sie ein Hypothekardarlehen haben, kann dies für Sie von Interesse sein

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Wie bereits zuvor berichtet, beschränkt die cláusula suelo oder Mindestzinssatzklausel den Mindestwert der (in der Regel) an den Euribor gebundenen Zinsen. In diesem Zusammenhang wird der nicht zu unterschreitende Mindestwert der Zinsen von der Bank festgelegt.

Wie vor einigen Wochen angekündigt, ist endlich der Gesamtinhalt des Urteils des Obersten Spanischen Gerichtshofes (TS) bezüglich der Mindestzinssatzklausel bekannt gegeben worden. Das Urteil Nummer 1916/2013 vom 09/05/2013 ist eine ausserordentliche Prüfung der Spanischen und Europäischen Jurizprudenz im Zusammenhang zu den Verbraucher-und Nutzerrechten, den missbräuchlichen Klauseln, usw.

Von diesem 93-seitigen Urteil ist hervorzuheben, dass der Oberste Spanische Gerichtshof die Richter abschliessend darauf hinweisst, dass sie nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Pflicht haben, die Existenz solcher missbräuchlichen Klauseln zu überwachen.

Die Mindestzinssatzklausel beschränkt den Mindestwert der Zinsen und beeinflusst somit den Gesamtwert des Darlehens. Die Richter bewerten nicht, ob diese Klausel ausgewogen ist oder nicht, da es sich hierbei um eine Vereinbarung zwischen beiden unterzeichnenden Parteien handelt. Sie halten aber nachfolgend fest, dass die Gerichte prüfen müssen, ob diese Klausel klar und durchschaubar übermittelt worden. Selbst wenn dem Verbraucher sämtliche Angaben hierzu bei Unterzeichnung der Hypothekarurkunde vor dem Notar mitgeteilt wurden.

Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass der Verbraucher die Tragweite und Auswirkungen dieser als missbräulich angezeigten Klausel kennt und dass er deren Folgen klar verstanden hat. Dementsprechend sagt der Oberste Gerichtshof, dass diese Mindestzinssatzklausel in der Praxis eine Festverzinsung bedeutet, die sich dauerhaft auf den Gesamwert des Darlehens auswirkt. Es wäre somit eine sehr wichtige Klausel, die aber im Gegensatz hierzu von den Banken bei Abfassung der Urkunde, unklar und zwischen anderen zweitrangigen Klauseln versteckt wird. Infolgedessen sagt der Oberste Gerichtshof, dass diese Klausel nicht klar überschaubar ist und dem Verbraucher nicht genügend Auskunft über seinen Darlehensvertrag gibt. Unter anderem, werden keine Beispiele aufgeführt, die dem Unterzeichner die möglichen Folgen klar verdeutlichen, usw.

Abschliessend verurteilt das Gericht die verklagten Banken ( BBVA, Caja Rural, NGC Banco) diese Mindestzinssatzklausel von den Verträgen zu löschen und zukünftig das bisher verwendete Verfahren einzustellen. Die einzige schlechte Nachricht zu diesem Urteil ist, dass dieses nicht rückwirkend in Kraft tritt und somit keinen Einfluss auf die vorherigen Urteile oder geleisteten Zahlungen hat.

Wenn Sie eine Hypothek (Hypothekardarlehen) mit Mindestzinssatzklausel haben, stehen wir für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

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