VERKEHRSRECHT. Sollten Sie im Falle einer Verkehrsübertretung den Fahrer Ihres Wagens nicht identifizieren (zBsp. bei Geschwindigkeitsüberschreitung), können Sie eine Geldstrafe bis zu Euro 900 zahlen.

Sehr geehrte Herren


Ich erhielt vor einigen Tagen ein Einschreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich 120 Km bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km gefahren bin und dass infolgedessen ein Verletzungsverfahren gegen mich eingeleitet wird. Ich übersah, dass ich ebenfalls aufgefordert wurde den Fahrer zu identifizieren und wenige Tage später erhielt ich ein neues Einschreiben. In diesem wurde mir mitgeteilt, dass ich € 900 Strafgeld zahlen muss, da ich der Aufforderung nicht nachgekommen bin. Wie ist dies möglich? Was kann ich tun?

Sehr geehrter Leser. Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Kürzlich haben wir eine andere Nachfrage in diesem Sinne erfolgreich bestritten..

In den Fällen, in denen die Ermittlung des Fahrzeugs durch ein Radarsystem erfolgt und der Fahrer nicht sofort persönlich von den Beamten informiert wird, erhält der Eigentümer des Fahrzeugs ein Einschreiben mit der Benachrichtigung über die Einleitung des Disziplinarverfahren. In dieser ersten Mitteilung wird dem Eigentümer der Sachverhalt mitgeteilt und er wird aufgefordert den Fahrer zu idenfitizieren.

Sollte der Fahrer nicht auf diese Weise ermittelt werden, so leiten die Behörden ein zweites Strafverfahren ein, da sie nicht wissen, wer den Wagen gefahren hat und demnach die Verkehrsverletzung nicht bestrafen können. Sollte die Identifizierung des Fahrers verweigert werden, gilt dies als schwerer Verstross gegen das Verkehrsrecht (Artikel 9 B 1), der mit einem Bussgeld von € 900 bestraft wird.

Unser Kunde hatte das gleiche Problem. Auch ihm war nicht klar, dass er den Namen des Fahrers mitteilen musste und wurde ebenfalls mit einer Geldbusse von € 900 bestraft. Nachfolgend wurde den Behörden in einem Schreiben die Unwissenheit dieser Pflicht zur Geltung gebracht. Der Fahrer wurde von uns identifiziert und dementsprechend der Antrag gestellt, zum ursprüglichen Verfahren zurückzukehren und das Neue einzustellen.

Dieser Einspruch wurde von den Behörden akzeptiert und der Kunde wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft. Das Strafgeld in Höhe von € 150 wurde von ihm in der ersten Frist von 20 Tagen bezahlt und somit € 750 eingespart

Daher möchten Sie darauf hinweisen, die Einschreiben der Verkehrsbehörden sorgfältig zu lesen und der Aufforderung zur Identifizierung des Fahrers Folge zu leisten. Sollten Sie dies nicht tun, können Sie mit einer € 900 Geldstrafe geahndet werden.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.