AUFWENDUNGEN HYPOTHEKENDARLEHEN. Neuer Prozessgewinn. Rückzahlung der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Hypothekendarlehen. Erstattung der Kosten für die Erstellung der Kaufurkunde

Nach den Sommerferien haben wir eine ausgenommen erfreuliche und interesante Nachrich für unsere Leser. Das Gericht Nr. 3 in Denia hat mit dem Urteil Nr. 179/17 meiner (Carlos Baos, Anwalt der Kanzlei White Baos Rechtsanwälte) Klage als gewöhnlicher Verbraucher stattgegeben.

Besonders interesant ist:

 

1.- Die Klausel, die den Kreditnehmern die Zahlung aller Kosten auferlegt ist, unabhänging von deren Bildung und Kenntnissen, missbräuchlich. Die Verteigigung der beklagten Bank (Bankinter) basierte im vorliegenden Fall auf der Tatsache, dass der Kläger, ein Sachverständiger im Immobilien- und Bankrecht, die wirtschaftlichen Folgen der Klausel zweifellos kannte und diese akzeptierte.

Das Gericht stimmt unserer Argumentierung zu und erklärt die Missbräuchlichkeit und Nichtigkeit dieser Klausel. Es ist absolut unverhältnismäßig den Verbraucher, unabhängig von seiner Bildung, mit den gesamten Aufwendungen zu belasten. Wie in diesem Fall, in dem ein Rechtsanwalt ein Hypothekendarlehen für private Zwecke aufnimmt, die keine Verbindung zu seiner beruflichen Tätigkeit haben.

Es ist wichtig an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der erfolgreiche Ausgang, ungeachtet der Bildung und Erfahrung des Klägers, vor allem von seinem privatwirtschaftlichen Status abhängt. Zwischen dem Hypothekendarlehen und seiner professionallen Tätigkeit soll keine Verbindung bestehen. 

 

2.- Das Gericht verurteilt die Bank zur Rückerstattung der im Zusammenhang mit dem Hypothekendarlehen gezahlten Aufwendungen, mit Ausnahme der AJD-Steuer (Stempelsteuer).

3.- Ebenso muss BANKINTER die Bearbeitungskosten der vor dem Darlehensvertrag unterzeichneten Kaufurkunde zurückzahlen. 

Die Bank beauftragte ihre Bearbeitungsfirma BRAND mit der Abwicklung aller mit dem Vorgang im Zusammenhang stehenden Prozeduren (auch den Kauf der Immobilie). Dies war eine der geforderten Voraussetzungen für die Gewährung des Darlehens. Der innovative Aspekt dieser Entscheidung besteht darin, dass nach Auffassung des Gerichts dieser nicht verlangte Service von der Bank in missbräuchlicher Weise auferlegt wird.

Die Bank muss die von der Bearbeitungsfirma eingenommenen € 508 zurückzahlen

 

SCHLUSSFOLGERUNG

White Baos Rechtsanwälte bietet unseren Mandanten die Möglichkeit, die Aufwendungen des Hypothekendarlehens ohne Risiko und Kosten zurückzufordern.

 

Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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