Die Frist für die Einleitung rechtlicher Schritte für die Eintreibung einer Schuld ist nicht unbegrenzt. Nach Ablauf der Verjährungsfrist geht das Recht auf Geltendmachung einer Forderung verloren. Die allgemeine Frist für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens wurde durch das Gesetz 42/2015 vom 6. Oktober 2015 von 15 Jahren auf nur 5 Jahre herabgesetzt. Jedoch wurde, […]


