Anwälte spanisches Immobilienrecht: Zwangsräumung wegen Nicht-Zahlung der Miete. Kann dies rechtmässig vermieden werden?: LA ENERVACIÓN und Begleichung der Schuld.


ANFRAGE:

Sehr geehrte Anwälte,

Ich habe ein Geschäft in Javea (Alicante) und in letzter Zeit, (vor Beginn der Saison) Probleme gehabt, um die Miete zu bezahlen. Jetzt habe ich das Geld zusammen, aber obwohl ich es bereithalte, bin ich von den Eigentümern beim Gericht in Denia verklagt worden. Es wird verlangt, dass ich das Lokal (ein Restaurant) räume und, dass der Richter den Mietvertrag als aufgelöst erklärt. Man hat mir gesagt, dass jetzt alles zu spät ist. Kann ich hiergegen etwas tun?

Sehr geehrter Leser,

Danke für Ihre Anfrage.

Verfügen Sie über das Geld, um die Schuld begleichen zu können, dann ist es nach spanischem Recht möglich, die Zwangsräumung zu vermeiden. Sie müssen beim Gericht die ENERVACIÓN beantragen und die Gesamtsumme der Schuld bezahlen.