Spanisches Immobilienrecht. Rechtsberatung. Obligatorisches ENERGIEEFFIZIENZ-ZERTIFIKAT (ENERGIEAUSWEIS), bei Kauf, Verkauf, Verpachtung (Vermietung) von Immobilien in Spanien

Gemäss vorgegebenen europäischen Richtlinien 2002/91/CE und 2010/31/EU, ist in Spanien das Königliche Dekret 235/2013 bezüglich des allgemeinen Regelung zur Zertifizierung der Gesamtergieeffizienz von Gebäuden am 13.04.2013 in Kraft getreten.

Diese Königliche Verordnung verpflichtet zur Aushändigung eines Energieeffizienz-Zertifikats (Energieausweis) an die interessierten Käufer oder Nutzer von Gebäuden. Dieses Zertifikat muss Information beinhalten, damit die Käufer oder Mieter im voraus die Gesamtergieeffizienz des Gebäudes erfahren und mit anderen Oferten vergleichen können. Sie beabsichtigt, den Verkauf bzw. Vermietung von optimalen, energieeffizienten Gebäuden zu fördern.

In dieser Königlichen Verordnung wird das grundlegende Verfahren zur Energiezertifizierung der Gebäude und die Berrechnungsmethoden für dessen Bewertung geregelt. Die Verordnung gilt für alle Neubauten und für bereits bestehende Gebäude, die verkauft oder vermietet werden. Ausgenommen sind jedoch alle industriellen, landwirtschaftlichen Gebäude, usw. (wie zBsp. Werkstätten), die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind. Ebenso alle Gebäude oder Teile, deren Gesamtnutzfläche unter 50 m² liegt. Auch Gebäude, die für den Abriss bestimmt sind, die grosse Reformen benötigen, deren Benutzung unter vier Monaten im Jahr liegt, oder deren vorgesehener Energieverbrauch unter 25% liegt wenn man ihn mit den Werten einer ganzjährigen Benutzung vergleichen würde.

Der Bauträger oder Eigentümer des Gebäudes ist für die Erstellung des Energieeffizienz-Zertifikats (Energieausweis) und Aufbewahrung der Unterlagen verantwortlich. Ein Zertifikat ist für das gesamte Gebäude ausreichend. Im Fall von Einfamilienhäusern kann die Bewertung der Energieeffizienz eines vergleichbaren Objekts verwendet werden, jedoch immer unter Voraussetzung, dass der Fachman diese Übereinstimmung gewährleisten kann

Der Energieausweis muss das Gebäude, oder den betroffenen Teil bezeichnen. Die Katasterangabe muss erscheinen und ebenso das anerkannte Verfahren zur Ermittlung der Bewertung der Energieeffizienz. Die Beschreibung der Energieeigenschaften des Gebäudes, thermische Anlagen, Beleuchtung, usw. und die Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes mittels eines Energieetiketts. Das Energieetikett muss jeden Kauf- oder Mietunterlagen beigefügt werden.

Sollten Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, muss man Ihnen das Original des Energieeffizienz-Zertifikats (Energieausweis) aushändigen. Sollten Sie ein Objekt mieten, steht Ihnen eine Kopie zu. Sind Sie am Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie in Spanien interessiert, können wir Sie in dieser und in anderen damit zusammenhängenden Angelegenheiten beraten.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

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