FAMILIENRECHT: GESETZ DER AUTONOMEN REGION VON VALENCIA ZUM GEMEINSAMEN SORGERECHT Gilt das Gesetz auch bei Kindern spanischer Staatsangehörigkeit, deren Eltern ausländische Staatsbürger sind?

Sehr geehrte Rechtsanwälte

Ich bin eine deutsche Mutter und lebe mit meinem kleinen Sohn in Spanien. Der Vater meines Kindes ist spanischer Staatsbürger. Mein Sohn ist in Denia (Alicante) geboren und aufgewachsen und hat die doppelte deutsch/spanische Staatsbürgerschaft. Nach Informationen, die ich erhalten habe, sieht das Gesetz der Autonomen Region von Valencia vor, dass beide Elternteile gleichermassen sorgeberechtigt sin. Mein Sohn ist wie gesagt noch sehr klein, gilt dieses Gesetz auch für ihn?

Sehr geehrte Leserin,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.