Die Änderung des spanischen Mietrechts. Was Sie unbedingt wissen müssen, wenn Sie eine Wohnung/Haus/Apartment mieten oder vermieten möchten.

Liebe Leser,


Im Monat Juni ist das spanische Mietgesetz 29/1994 (LAU) geändert worden und demzufolge die Grundregeln der Mieten in Spanien.

Folgende Änderungen müssen besonders hervorgehoben werden:

1.- Eintragung der Mietverträge in das Grundbuchamt.


Laut Änderung des Artikel Nr. 7 der LAU, müssen alle Mietverträge in das Grundbuchamt eingetragen werden, um volle Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Dies ist eine grundlegende Änderung. Unsere Mietrechte gegenüber Dritten, im Gegensatz zu der bisheringen Praxis, sind nur gewährleistet, wenn der Mietvertrag im Grundbuchamt angemeldet ist Dieses Problem könnte beim Verkauf der Wohnung auftreten, oder bei Zwangsvollstrekung seitens der Bank. Ist Ihr Mietvertrag nicht eingetragen, hat der neue Eigentümer Ihnen gegenüber keine Verpflichtungeb. In diesen Fällen schützt Sie nur die Eintragung Ihres Mietvertrags beim Grundbuchamt.


2.- Reduzierung des Mindestnutzungsrechts bei Mietverträgen. (nur bei Mietwohnungen)

Laut Änderung des Artikel Nr. 9 der LAU, wird die Vertragsdauer eines Mietvertrags ab jetzt obligatorisch bis zu drei Jahre verlängert, falls er unter diesem Limit liegen sollte. Es sei denn, der Mieter teilt dem Vermieter seinen Wunsch mit, die Vertragsdauer nicht zu verlängern. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Mindestdauer der Miete bisher auf fünf Jahre festgelegt war.

3.- Rückforderungsmöglichkeiten der Wohnung wegen Scheidung, Trennung, usw.

Die obligatorische Erweiterung der Mindestdauer bis zu drei Jahren entfällt, wenn der Vermieter die Wohnung aufgrund einer Scheidung, Trennung oder Nichtigerklärung der Ehe, für sich selbst, oder für die vom Gesetz vorgesehenen Familienangehörigen benötigt.

4.- Schuldnerverzeichnis

Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Schuldnerverzeichnis für gerichtlich verurteilte Mietschuldner vor. In diesem Verzeichnis können Sie prüfen, ob Ihr zukünftiger Mieter anderweitig Mietschulden hinterlassen hat.

Für etwaige Rückfragen zum Thema, ganz gleich ob Sie Vermieter oder Mieter sind, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.