Wenn ein Paar beschließt zu heiraten, beschränkt sich dies nicht immer nur darauf, das Leben miteinander zu teilen: Es ist auch ratsam, die Verwaltung des Vermögens und der Verpflichtungen zu planen. Eheverträge ermöglichen es, diese Fragen klar und rechtssicher zu regeln. In diesem Beitrag erläutern wir, worin sie bestehen, warum sie so wichtig sind und wie das anwendbare Recht ihre Gültigkeit und Wirksamkeit beeinflusst – insbesondere dann, wenn die Ehegatten Ausländer sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Gebieten mit eigenem Foralrecht haben.
Was sind Eheverträge und wozu dienen sie?
Eheverträge sind Vereinbarungen, die Ehegatten vor oder während der Ehe abschließen können, um vermögensrechtliche Aspekte ihrer Beziehung zu regeln: wie das Vermögen verwaltet wird, wie es im Falle einer Trennung oder Scheidung aufgeteilt wird, wie die Rechte jedes Ehegatten geschützt werden usw. Ihr Hauptzweck besteht darin, zukünftige Konflikte zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen.
Anwendbares Recht. Europäische Verordnung 2016/1103
Die Verordnung (EU) 2016/1103 bestimmt in Artikel 22, dass die Ehegatten das auf ihren ehelichen Güterstand anwendbare Recht wählen können, und zwar zwischen folgenden Rechtsordnungen:
.- Dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten oder zukünftigen Ehegatten oder einer von ihnen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder
.- Dem Recht des Staates der Staatsangehörigkeit eines der Ehegatten oder zukünftigen Ehegatten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung.
Was geschieht jedoch, wenn die Ehegatten ausländische Staatsangehörige sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Gebiet mit eigenem foralen Zivilrecht haben, wie etwa auf den Balearen, im Baskenland, in Katalonien, , in Navarra usw.? Können sie sich für das spezifische Zivilrecht dieses Gebietes entscheiden?
Der Begriff der „zivilrechtlichen Zugehörigkeit“ (Vecindad civil)
Die zivilrechtliche Zugehörigkeit ist die rechtliche Bindung, die eine Person zu einem bestimmten Gebiet innerhalb Spaniens hat. Sie bestimmt, welches Zivilrecht auf sie anwendbar ist. In der Regel wird sie durch Geburt erworben und kann durch ausdrückliche Erklärung oder durch gesetzlich vorgesehene Änderungen in den jeweiligen autonomen Gemeinschaften geändert werden. Dieser Begriff darf nicht mit dem gewöhnlichen Aufenthalt verwechselt werden. Ein spanischer Staatsbürger kann in einer autonomen Gemeinschaft leben und dennoch eine zivilrechtliche Zugehörigkeit zu einer anderen haben.
Im Bereich der Eheverträge ist die zivilrechtliche Zugehörigkeit in Gebieten mit eigenem Foralrecht besonders relevant, da sie die Regeln über den ehelichen Güterstand bestimmt.
Ausländische Staatsangehörige, Eheverträge und zivilrechtliche Zugehörigkeit
Wenn die Ehegatten Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt in Gebieten mit foralem Zivilrecht sind, entstehen Zweifel, da die Anwendung des Foralrechts auf Ausländer nicht immer eindeutig ist. Die Generaldirektion für Register und Notariate (DGRN), die für die einheitliche Auslegung register- und notariatsrechtlicher Vorschriften in Spanien zuständig ist, zeigt sich tendenziell zurückhaltend bei der Anerkennung einer automatischen Anwendung des Foralrechts auf Ausländer, da diese über keine zivilrechtliche Zugehörigkeit verfügen.
Gleichwohl vertreten einige gerichtliche Entscheidungen die Auffassung, dass ausländische Ehegatten – auch ohne zivilrechtliche Zugehörigkeit – in ihren Eheverträgen die Anwendung des Foralrechts wählen können. Dies mit der Begründung, dass der Geist der Europäischen Verordnung 2016/1103 als supranationale Norm darin besteht, dem Willen der Parteien Vorrang vor den Beschränkungen des innerstaatlichen Rechts einzuräumen.
In jedem Fall handelt es sich hierbei um eine unumstrittene Frage.
Schlussfolgerungen
White Baos Abogados sind Experten im Familienrecht und im Bereich der Eheverträge. Wenn Sie beabsichtigen einen Ehevertrag abzuschließen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Sie fachlich und individuell beraten.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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