Ab dem Jahr 2013 sind alle Bürger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien verpflichtet, das Formular 720 bei der Steuerbehörde einzureichen, wenn ihr Vermögen im Ausland den Wert von € 50.000 übersteigt. In diesem Formular werden die Werte des Vermögens oder der Rechte im Ausland im Detaill deklariert. Die Nichtvorlage des Formulars […]
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ANDERE DIENSTLEISTUNGEN: Beglaubigungen, Apostille, Affidavit (Eidestattliche Versicherung), NIE (Identifikationsnummer für Ausländer), usw.
In White Baos Abogados unterstützen wir unsere Mandanten und Anwaltskanzleien außerhalb Spaniens mit einer breiten Palette verschiedener juristischer und professioneller Dienstleistungen. Erstellung von Zertifikaten zum spanischen Recht, deren Anwendung und Akkreditierung vor den ausländischen Behörden und Gerichten. Apostille für spanische Dokumente (notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen usw.), Beratung in Steuer- und Überprüfungsverfahren der in Immobilientransaktionen deklarierten Werte, Immobilienäufe- und Verkäufe, Erbschaften, Beratung in Sachen Eikommensteuer der Nicht-Residenten in Spanien, usw.
- Zertifikat für Spanisches Recht
- Beglaubigungen, Apostille, Affidavit
- N.I.E. (Identifikationsnummer für Ausländer)
- Haager Apostille
- Steuererklärungen Nicht Residenten, Einkommensteuer Nicht Residenten, Wertzuwachssteuer Nicht Residenten, IBI, usw.
- Prüfung der angegebenen Werte, Steuerverfahren.
- Dienstleistung Ausländerrecht. Erlangung Aufhenthaltsrecht in Spanien.
Aktuelle Artikel und Reale Fälle
In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel
Erhalten Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis in Europa. Gold Visa für Investoren in Spanien
Anfrage: Sehr geehrter Anwalt, Ich habe vor, in Immobilien in Spanien zu investieren. Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich als Investor in Spanien ansässig werden? Vielen Dank Lieber Leser Danke für Ihre Anfrage. In der Tat ist es für einen Anleger möglich, ein Aufenthaltsvisum und sogar eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien […]
Überprüfung der deklarierten Werte bei Immobilienkäufen und -verkäufen. Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Aufhebung einiger Nachbesteuerungen.
Spaniens Oberster Gerichtshof hat kürzlich in Entscheidungen wie Urteil 843/2018 vom 23. Mai 2018, das von vielen Steuerbehörden in Spanien angewandte System zur Überprüfung der in den öffentlichen Kaufurkunden registrierten Werte oder Preise, und die darauffolgende Nachbesteuerung erneut in Frage gestellt und für unzureichend erklärt. Ist die zuständige Steuerbehörde der Ansicht, dass der […]