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ANDERE DIENSTLEISTUNGEN: Beglaubigungen, Apostille, Affidavit (Eidestattliche Versicherung), NIE (Identifikationsnummer für Ausländer), usw.

In White Baos Abogados unterstützen wir unsere Mandanten und Anwaltskanzleien außerhalb Spaniens mit einer breiten Palette verschiedener juristischer und professioneller Dienstleistungen. Erstellung von Zertifikaten zum spanischen Recht, deren Anwendung und Akkreditierung vor den ausländischen Behörden und Gerichten. Apostille für spanische Dokumente (notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen usw.), Beratung in Steuer- und Überprüfungsverfahren der in Immobilientransaktionen deklarierten Werte, Immobilienäufe- und Verkäufe, Erbschaften, Beratung in Sachen Eikommensteuer der Nicht-Residenten in Spanien, usw.

Aktuelle Artikel und Reale Fälle

In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel

Bewertung von Immobilien für Erbschaft in Spanien

Bewertung von Immobilien für Erbschaft in Spanien. Mindestwert Steueranmeldung.

Anfrage: Seit Jahren lebe ich in Javea, wo ich ein Appartement besitze. Ich bin deutsche Staatsangehörige, obgleich mein steuerlicher Wohnsitz in Spanien liegt. Mein Mann ist kürzlich verstorben und jetzt muss der Wert der Wohnung für die Abwicklung des Nachlassverfahrens ermittelt werden. Ich habe hier meine Zweifel und hinzu kommt noch die gegenwärtig äusserst komplizierte […]

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Antragstellung auf Auszug aus dem spanischen Strafregister.

Antragstellung auf Auszug aus dem spanischen Strafregister.

Anfrage: Ich bin Deutsche und werde im kommenden Schuljahr wieder in Deutschland unterrichten. Man hat mir mitgeteilt, dass ich unter anderem einen Auszug aus dem spanischen Strafregister vorlegen muss. Ist dies richtig? Können Sie mir helfen, den Auszug zu beantragen? Besten Dank im Voraus.  Bestimmte Arbeiten und/oder Tätigkeiten, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege älterer […]

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Vorsicht! Mahnschreiben der spanischen Steuerbehörde. Nichtansässige in Spanien Steuern.

Wie bereits mehrfach erläutert, sind natürliche, nicht in Spanien steueransässige Personen, die eine Immobilie oder einen Anteil an einer Immobilie in diesem Land besitzten, verpflichtet, für dieses Eigentum in Spanien Steuern zu zahlen.   Diese Verpflichtung gilt für alle, die eine Zweitwohnung in Spanien besitzen, also eine Immobilie, die definitionsgemäß nicht als gewöhnlicher Wohnsitz bezeichnet […]

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