Mietvertrag mit Kaufoption. Eine mögliche Lösung.

Mietvertrag mit Kaufoption

Die ständig anwachsenden Anfragen im Zusammenhang mit Anmietung + Kaufoption, zeugen von dieser immer stärker eingesetzten Formel, sei es aus finanziellen Gründen, bedingt durch die bestehende Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt, oder aufgrund der Stabilisietung der Immobilienpreise, usw.

 In einigen Fällen wäre dies die beste oder einize Möglichkeit für eine Einigung zwischen beiden Parteien.

Der Vermieter/Verkäufer erhält Einkünfte vor dem Verkauf der Immobilie und kann darüber hinaus mit dem Mieter die Zahlung einer Optionsprämie für das Vorkaufsrecht vereinbaren. Sollte der Mieter sein Kaufrecht letztendlich nicht ausüben, wird die Prämie vom Vermieter einbehalten, obgleich beide Parteien ebenso eine kostenlose Kaufoption, d.h. ohne Zahlung einer Optionsprämie vereinbaren können.

Auf der anderen Seite erhält der Mieter und potenzielle Käufer vor dem Kauf die Möglichkeit das Wohnobjekt eine Zeitlang zu bewohnen, sich zu vergewissern, dass es wirklich seinen Bedürfnissen und Ansprüchen entspricht und die bezahlte Miete in den Hauskauf zu investieren.

Mietverträge mit Kaufoption sind lediglich zwei Verträge in einem. Der Mieter kann das Objekt während der Laufzeit des Mietvertrags bewohnen und die bezahlte Miete vollständig oder teilweise vom Kaufpreis abziehen, wenn er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht.

Wie immer, empfiehlt es sich diesen “Doppelvertrag” mit grosser Sorgfalt abzufassen und den Rat eines Fachanwalts einzuholen, um die Wahrnehmung Ihrer Interessen in diesem Zusammenhang zu gewährleisten.

Unter anderem muss unerlässlich und klar feststehen:.

– Der Vertragsgegenstand des Miet- und Kaufvertrags und dessen Beschreibung, Zustand, usw.

– Preis und sonstige Bedingungen bezüglich des Verkaufs.

– Höhe der Miete, wer Versorgungskosten (Strom, Wasser, Gas) und Gemeindesteuern tragen muss, Art der Miete, usw.

– Maximale Mietdauer (Vorsicht mit Fristen oder Zwangsverlängerungen), Festlegung der Frist für die Geltendmachung des Kaufansrpruchs des Mieters.

– Ob Kaufoption kostenlos, oder eine Prämie zu erstatten ist.

– Betrag oder Prozentsatz der künftigen Mietzahlungen die vom Kaufpreis des Objekts abzuziehen sind.

Schliesslich ist festzuhalten, dass solche Verträge in das Grundbuchamt eingetragen werden können. Sollte es sich um eine Übertragung des Eigentums (kein Neubau) zwischen Privatpersonen handeln, wird wie im Normalfall (Kauf ohne vorhergehende Anmietung) die geltende Übertragungssteuer fällig.

Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

2015

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