Haben Sie eine Mehrwährungs Hypothek? Ist Ihr Darlehen an den Kurs Euro-Schweizer Franken, Euro-Yen usw. gebunden?

Scheinbar handelt es sich bei einem Multi-Währungs-Hypothekenkredit um ein geläufiges Darlehen, welches anstatt an den Euro an andere Fremdwährungen gebunden ist.  Diese Formel wurde vorwiegend Kunden mit hoher Kaufkraft angeboten, damit diese von den Schwankungen unter den unterschielichen Währungen profitieren konnten.  In der Praxis jedoch, hat diese Modalität enorme Verluste verursacht, da die allgemeine Entwicklung des Wechselkurses zwischen Euro und der gewählten Währung (in der Regel Schweizer Franken) nicht positiv verlaufen ist.

Vielen ist unbekannt, dass ihr Darlehen an eine andere Währung gebunden ist und sie infolgedessen von dieser Angelegenheit betroffen sind.

Aus rechtlicher Sicht, ist es möglich gegen die Bank gerichtlich vorzugehen und die Aufhebung der Verbindung zur Fremdwährung zu fordern,  da die Banken in den meisten Fällen nicht sachgerecht über die möglichen Risiken dieser Finanzprodukte informiert haben. Hinzu kommt ausserdem, dass der Leitzins in der Regel der seltene und umstrittene Libor und nicht der geläufige Euribor ist.

In diesem Fall zahlen die Kunden nicht nur höhere Raten als erwartet. Es kommt ausserdem häufig vor, dass nach langjährigen Zahlungen das geschuldete Euro-Kapital aufgrund des ungünstigen Wechselkurs sogar höher als zu Anfang ist. 

Viele spanische Gerichte, einschließlich der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom Juni 2015, haben auf die Komplexität dieser Finanzprodukte hingewiesen und die Informationspflicht der Banken gegenüber dem Laien ausdrücklich betont.

Obgleich dieser Informationsmangel über die möglichen Risiken an sich nicht als rechtswidrig zu betrachten ist, bedeutet die Unkentnniss des Verbrauchers, dass seine/ihre Zustimmung keinem wirklichen Wissen zugrunde liegt. Das wiederum könnte zur Nichtigerklärung aufgrund  mangelnder Transparenz führen.

Wichtig ist, dass es sich bei dem betroffenen Verbraucher  um eine  Privatperson handelt, die in nicht in der Ausübung eines Berufes oder in Vertretung eines Unternehmens handelt. Ausserdem ist wichtig: die Ausbildung und Qualifikation des Kunden, seine/ihre Kentnisse über das Finanzprodukt und die bisherige Erfahrung in ähnlichen Anlagen.

Viele Gerichtsurteile sind bis zum heutigen Zeitpunkt bereits zugunsten der betroffenen Verbraucher ausgesprochen worden. Besonders hervorzuheben ist das Urteil 122/2011 des Landgericht von Palma de Mallorca vom 5. April 2011.

Die Anzahl der von diesen Multy-Currency Darlehen betroffenen Verbraucher wird von den unterschiedlichen Quellen auf 30.000 bis 60.000 eingeschätz.

Ihr Hypothekendarlehen in Spanien ist an eine Fremdwährung gebunden? Kontaktieren Sie uns.

 

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

2016