Nach dem Tod einer Person ist es für Erben und Angehörige entscheidend, festzustellen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat und bei welchem Notar das letzte gültige Testament errichtet wurde. In Spanien wird diese Information über das Zentrale Testamentsregister (Registro de Actos de Última Voluntad) verwaltet.
Dieses Register wurde per königlichem Dekret im Jahr 1885 geschaffen und ist seit 1886 operativ. Es ermöglicht die Suche nach in Spanien vor einem Notar errichteten Testamenten – und in bestimmten Fällen auch nach im Ausland errichteten Testamenten, sofern diese ordnungsgemäß in das Register eingetragen wurden.
Das Zentrale Testamentsregister
Das vom Register ausgestellte „Zertifikat der letzten Willenserklärungen“ (Certificado de Últimas Voluntades) enthält folgende Informationen:
.- Ob der/die Verstorbene ein Testament errichtet hat oder nicht;
.- Falls ja: das Datum und die Notarkanzlei, in der das Testament beurkundet wurde.
Darüber hinaus gibt das Zertifikat eine Übersicht über alle von dieser Person errichteten Testamente, mit Angabe des jeweiligen Datums und der Ortschaft. Nur das zuletzt errichtete Testament ist rechtlich gültig.
Wichtig: Das Zertifikat enthält nicht den Inhalt des Testaments. Gemäß dem Datenschutzgesetz erhalten nur Personen mit dem Status als Erben oder Vermächtnisnehmer Einsicht in das Testament. Diese müssen sich direkt an das Notariat wenden, in dem das Original hinterlegt ist.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung des Zertifikats erforderlich?
In Spanien kann grundsätzlich jede Person das Zertifikat beantragen. Dafür sind erforderlich: eine Kopie der Sterbeurkunde sowie bestimmte Angaben über die verstorbene Person (Name der Eltern , Geburtsdatum und -ort, Familienstand usw.)
Das Zertifikat kann erst 15 Werktage nach dem Todesdatum beantragt werden. Im Vergleich zu anderen Ländern – wie etwa Österreich, wo separate Register für Notare und Anwälte existieren und der Zugang nicht öffentlich ist – ist das Verfahren in Spanien relativ unkompliziert.
Was geschieht, wenn mehrere Testamente vorliegen?
Ein problematischer Aspekt ist, wenn der/die Verstorbene mehrere Testamente in verschiedenen Ländern errichtet hat. Dann muss geprüft werden ob es ausdrückliche Widerrufserklärungen gibt; ob ein Testament nur für Spanien gilt und ein anderes für das Vermögen ausserhalb Spaniens; ob es widersprüchliche Bestimmungen gibt. Manche Testamente sind unklar formuliert, was zu Zweifeln bei der Auslegung bestimmter Klauseln führen kann. Eine vorausschauende und klare Gestaltung hilft, solche Situationen zu vermeiden – und verhindert Streitigkeiten zwischen den Erben, gerichtliche Auseinandersetzungen und lange Verzögerungen bei der Nachlassabwicklung.
Fazit
White Baos Anwälte sind Experten für Erbrecht, internationales Privatrecht und streitige Erbfälle. Wir wissen, wie wichtig eine sorgfältige Nachlassplanung ist. Ein klar formuliertes Testament – oder mehrere, falls unterschiedliche Länder betroffen sind – kann helfen, spätere Konflikte zu vermeiden und den Ablauf für die Erben zu erleichtern.
Wenn Sie Unterstützung bei der Abwicklung einer Erbschaft benötigen, das letzte gültige Testament auffinden oder ein Testament aufsetzen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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