Es ist allgemein bekannt, dass der Empfänger einer Erbschaft in Spanien der spanischen Erbschaftssteuer unterliegt. Die vorgeschriebene Frist für die Einreichung und Zahlung dieser Steuer, mit der wir Zuschläge oder Strafen vermeiden, beträgt sechs Monate seit dem Tod des Erblassers. Die Verjährungsfrist der Steuer, dh des Zeitraums in dem die Steuerbehörden das Recht haben, Steuern, […]


