Nichtigkeit eines Testaments wegen fehlender Testierfähigkeit. Neuer gerichtlicher Erfolg. Rechtsberatung.

Nichtigkeit eines Testaments. Fehlende Testierfähigkeit.

ZUSAMMENFASSUNG DES ARTIKELS

  1. Nichtigkeit eines Testaments wegen fehlender Testierfähigkeit

Ein Testament kann für nichtig erklärt werden, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht testierfähig war. Die Testierfähigkeit wird grundsätzlich vermutet. Das Testament kann jedoch für nichtig erklärt werden, wenn Beweise vorliegen, die eine kognitive Beeinträchtigung (Alzheimer, Demenz usw.) nachweisen.

  • Vermutung der Gültigkeit und Beweislast

Nach spanischem Recht wird ein Testament als gültig angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass der Erblasser testierfähig war, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird. Wer ein Testament anficht, muss klare und objektive Beweise für die fehlende Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung vorlegen, in der Regel medizinische oder sachverständige Gutachten. Auch die vom Notar vorgenommene Beurteilung der Testierfähigkeit des Erblassers begründet eine Vermutung, die jedoch widerlegt werden kann. Ein Gericht ist befugt, die Einschätzung des Notars zu überprüfen.

  • Praxisfall: Nichtigkeit eines Testaments wegen kognitiver Beeinträchtigung

In dem von White-Baos Abogados erfolgreich geführten Verfahren errichtete der Erblasser im Jahr 2017 zwei Testamente. Nach deren Errichtung wurde er gerichtlich für geschäftsunfähig erklärt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er bereits zum Zeitpunkt der Testamentserrichtungen nicht über die erforderliche Testierfähigkeit verfügte, und erklärte beide Testamente für nichtig.


Familiäre Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Erbschaft sind häufiger, als man denkt. Oft entstehen Konflikte zwischen den Erben aufgrund der Existenz mehrerer Testamente, unerwarteter Änderungen in der Vermögensverteilung oder des Verdachts, dass der Erblasser manipuliert wurde. Im Artikel dieser Woche analysieren wir einen realen Fall, in dem unsere Kanzlei die gerichtliche Nichtigkeit eines Testaments erreicht hat. Der Grund: die fehlende Testierfähigkeit des Erblassers.

Die Häufigsten Gründe für die Nichtigkeit eines Testaments

Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen für nichtig erklärt werden. Zu den häufigsten zählen:

Formmängel: Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Formerfordernisse nicht eingehalten werden. Zum Beispiel bei einem offenen Testament, wenn es nicht vor einem Notar errichtet wird oder wenn in Ausnahmefällen keine Zeugen anwesend sind.

Willensmängel: Wenn der Erblasser zur Testamentserrichtung gezwungen wird oder Opfer von Täuschung oder Manipulation ist, um ihn zu einer bestimmten testamentarischen Verfügung zu bewegen.

Usw.

Ebenso kann ein Testament für nichtig erklärt werden, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung nicht testierfähig war. Wie wir im Anschluss sehen werden.

Testierunfähigkeit. Vermutung der Gültigkeit und Beweislast

Im spanischen Recht gilt grundsätzlich, dass ein Testament gültig ist und der Erblasser testierfähig war, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Daher muss derjenige, der das Testament anficht, eindeutig und schlüssig nachweisen, dass dem Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung die erforderliche geistige Fähigkeit fehlte.

Der Beweis muss sich auf den konkreten Zeitpunkt der Testamentserrichtung beziehen; bloße Indizien oder Vermutungen reichen nicht aus. Erforderlich sind objektive Beweise, in der Regel medizinische oder sachverständige Gutachten, die eine schwerwiegende psychische Erkrankung belegen. Auch die Komplexität des Testaments spielt eine Rolle: Ein einfaches Testament mit einer grundlegenden Vermögensverteilung stellt geringere Anforderungen an die Testierfähigkeit als ein komplexes Testament mit anspruchsvollen Klauseln, Ausgleichszahlungen usw.

Bei notariellen Testamenten erklärt der Notar zudem, dass der Erblasser in der Lage war, den Inhalt des Dokuments zu verstehen. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, da auch der Notar irren und das Gericht seine Einschätzung überprüfen kann.

Der konkrete Fall. Nichtigkeit der Testamente nach gerichtlicher Erklärung der Geschäftsunfähigkeit

Der Erblasser errichtete zwei Testamente im Jahr 2017.  Das letzte Testament war aufgrund der enthaltenen Klauseln besonders komplex. Gleichzeitig hatte sich der Gesundheitszustand des Erblassers während dieses Zeitraums zunehmend verschlechtert. Hinzu kommt, dass er im November 2017 gerichtlich für geschäftsunfähig erklärt  wurde.

Obwohl die Entscheidung über die Geschäftsunfähigkeit erst nach der Testamentserrichtung erging, ist die Rechtsprechung eindeutig:

„Die spätere gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit kann ein Indiz dafür sein, dass die geistige Störung bereits zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung vorlag.“

Folglich erklärte das Gericht die im Jahr 2017 errichteten Testamente für nichtig, wie von unserer Kanzlei in der Klageschrift beantragt. Die vollständige Entscheidung können Sie hier nachlesen:

Schlussfolgerungen.

White & Baos Abogados sind auf die Anfechtung von Testamenten und deren Nichtigkeitserklärung spezialisiert. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Testament wegen fehlender Testierfähigkeit oder aus einem anderen Grund nichtig sein könnte, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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E-mail: info@white-baos.com

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