Übertragung einer Immobilie in Spanien. Vom Unternehmen an die Gesellschaftspartner. Veräusserung/Desinvestition. Reduzierung des Stammkapitals.

Anfrage:

Sehr geehrte Anwälte,

Um angeblich die Zahlung der Erbschaftssteuer in Spanien zu umgehen, wurde uns vor einigen Jahren greaten, unser Haus in Spanien auf eine deutsche GmbH zu übertragen,

Wir folgten dem Ratschlag und der Wert der Immobilie wurde als Kapitalzufuhr in die Bücher der Gesellschaft eingetragen.

In Wirklichkeit müssen wir jedes Jahr Buchhaltungs- und andere Unkosten zahlen. Aus diesem Grund möchten wir uns von der Gesellschaft zurückziehen und den Besitz wieder übernehmen. Sollen wir der GmbH das Eigentum abkaufen? Was raten Sie uns? 

 

Lieber Leser

 

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Wir möchten uns nicht zu dem erteilten Rat äussern, und zu den angeblichen Vorteilen dieser Vorgehensweise. Konzentrieren wir uns darauf, wie, aus steuerlicher Sicht gesehen, die deutsche GmbH das Eigentum am vorteilhaftesten an Sie übertragen kann.  

 

Kauf: In Ihrer Anfrage schlagen Sie die Möglichkeit des Kaufs vor. Diese Alternative könnte jedoch aus nachfolgenden Gründen nicht die beste Alternative sein: 

1.- Die beim Kauf einer Immobilie anfallende Übertragungssteuer beträgt in der Autonomen Region von Valencia 10%. So zahlen Sie als Käufer zusätzlich zu den anderen Auslagen, eine 10% Steuer auf den Wert der Immobilie.

2.- Darüber hinaus müssen Sie, gemäss den spanischen Geldwäschegesetzen, die Zahlung des vereinbarten Preises mit dem Überweisungsbeleg oder dem Scheck nachweisen.

 

Andere Optionen

Sicherlich wäre nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts; Die Immobilie in Spanien wurde dem Gesellschaftskapital zugeführt, und als Gegenleistung erhielten Sie erhielten von der Firma gleichwertige Aktien. Die geeigneteste Form das Eigentum wieder zurückzuerhalten, wäre die Reduzierung des Gesellschaftskapitals, das heißt, die seinerzeit vorgenommene Kapitalerhögung rückgängig zu machen.

 

Auf diese Weise kann die GmbH die Herabsetzung des Gesellschaftskapitals und die Rückgabe der wirtschaftlichen Rechte an die Gesellschafter beschliessen und veranlassen. Insofern die Reduzierung des Gesellschaftskapitals dem Wert der Immobilie entspricht, werden deren Eigentumsrechte wieder an die Gesellschafter übertragen.   

Die Reduzierung des Stammkapitals ist eine Handelsgeschäft und würde als solches mit 1% versteuert, bedeutend niedriger als die beim Kauf anfallende 10% Übertragungssteuer.  

Hinzu kommt, dass die Gesellschafter, im Gegensatz zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Kauf, das Eigentum zurückerhalten und demzufolge nicht bezahlen müssen.

 

Schlussfolgerung: Wir können Sie nicht angemessen beraten, ohne Ihren Fall im Detail zu prüfen. Im Allgemeinen können wir jedoch sagen, dass es in Ihrem Fall eine steuerlich effiziente Alternative sein könnte, eine Reduzierung des Gesellschaftskapitals vorzunehmen. Anstatt der 10% Übertragungssteuer würde die 1% Stempelsteuer eine bedeutende Ersparniss bedeuten.  

 

Für Rückfragen zum Thema Immobilienerwerb in Spanien über eine ausländische Gesellschaft, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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