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Spanisches Bankenrecht. Forderungen gegenüber Banken wegen Verkauf von Vorzugsaktien und sonstige komplexe Finanzprodukte.

Seit einiger Zeit erfahren wir fortdauernd von neuen Urteilen, mit denen verschiedene Spanische Gerichtshöfe gegen beklagte Banken entschieden haben, die Vorzugsaktien “Preferentes”, Schulverschreibungen und im Allgemeinen komplexe Finanzprodukte an Kunden und Verbraucher verkauft haben.
 
Die Tageszeitung „Las Provincias“ bemerkt im Zusammenhang zu diesem Thema, dass allein bei den Gerichten der Autonomen Region von Valencia mehr als 2000 Anträge auf Gerichtsverfahren eingegangen sind.
 
Viele Fernseh- und Pressenachrichten konzentrieren sich auf die gravierendsten Fälle, bei denen es sich um Verbraucher und Kunden handelt, die nicht über die notwendige Kapazität verfügen um diese komplexen Finanzprodukte zu verstehen. Besonders erwähnenswert sind Fälle, die Rentner ohne jegliche finanziellen Kenntnisse betreffen, Alzheimerkranke, Analphabeten, die aus offensichtlichen Gründen ausserstande sind solche Verträge abzuschliessen, usw. Sogar kleine Kinder haben laut Pressenachrichten solche Finanzprodukte „gekauft“.
 
Es ist nicht unerlässlich zu einer der oben aufgeführten Gruppen zu gehören, um die Bank wegen missbräuchlichen Verkaufs dieser Finanzprodukte zu verklagen. Es bestehen in diesem Zusammenhang bereits viele Urteile zugungsten fähiger Personen, die über eine wichtige akademische, finanzielle und kulturelle Bildung verfügen. In diesen Fällen sind die Gerichte der Auffassung, dass diese Finanzprodukte nicht ordnungsgemäss vermarktet und angeboten worden sind. Wie wir wissen, wurden die meisten unter dem Deckmantel einer garantierten Festgeldanlage mit vereinbarter Laufzeit getarnt und die Kunden wurden nicht über die möglichen Probleme und Risiken informiert.
 
Grundsätzlich müssen Sie bei Forderungen dieser Art folgende Hinweise beachten:
.- Der Kunde darf nicht mit spekulativen Absichten auftreten. Er ist nur ein Verbraucher, der seine Ersparnisse ohne Risiko anlegen möchte.
 
.- Es muss nachgewiesen werden, dass die Information der Bank unzureichend gewesen ist. Die Bank hat die grundligende Pflicht den Verbraucher vor Vertragsabschluss über alle Vorteile, aber auch über alle Probleme und möglichen Konsequenzen des angebotenen Finanzprodukts zu informieren
 
Sind Sie in irgendeiner Weise betroffen und haben zum Thema Forderungen gegenüber Banken noch Rückfragen, steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung.
 
Für ausführliche Information und Beratung zu rechtlichen Angelegenheiten die Sie betreffen, verfolgen Sie uns auf Facebook https://www.facebook.com/WhiteBaosAbogadosLawyers
  
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen
 
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos
Tel: +34 966 426 185
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