Wie bereits mehrfach erläutert, sind natürliche, nicht in Spanien steueransässige Personen, die eine Immobilie oder einen Anteil an einer Immobilie in diesem Land besitzten, verpflichtet, für dieses Eigentum in Spanien Steuern zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt für alle, die eine Zweitwohnung in Spanien besitzen, also eine Immobilie, die definitionsgemäß nicht als gewöhnlicher Wohnsitz bezeichnet […]
Besitzen Sie eine oder mehrere Immobilien in Spanien und sind nicht in diesem Land steueransässig, müssen Sie die steuerlichen Verpflichtungen kennen, die Sie betreffen. Abgesehen von dem jährlichen Beitrag an Ihre Gemeinde durch die IBI (Immobiliensteuer) müssen Sie Ihr Immobilienvermögen und Ihre Erträge in der jährlichen Steuererklärung der Nicht Residenten ausweisen. Die Höhe […]
Ab dem Jahr 2013 sind alle Bürger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien verpflichtet, das Formular 720 bei der Steuerbehörde einzureichen, wenn ihr Vermögen im Ausland den Wert von € 50.000 übersteigt. In diesem Formular werden die Werte des Vermögens oder der Rechte im Ausland im Detaill deklariert. Die Nichtvorlage des Formulars […]