Kontaktiere uns

ANDERE DIENSTLEISTUNGEN: Beglaubigungen, Apostille, Affidavit (Eidestattliche Versicherung), NIE (Identifikationsnummer für Ausländer), usw.

In White Baos Abogados unterstützen wir unsere Mandanten und Anwaltskanzleien außerhalb Spaniens mit einer breiten Palette verschiedener juristischer und professioneller Dienstleistungen. Erstellung von Zertifikaten zum spanischen Recht, deren Anwendung und Akkreditierung vor den ausländischen Behörden und Gerichten. Apostille für spanische Dokumente (notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen usw.), Beratung in Steuer- und Überprüfungsverfahren der in Immobilientransaktionen deklarierten Werte, Immobilienäufe- und Verkäufe, Erbschaften, Beratung in Sachen Eikommensteuer der Nicht-Residenten in Spanien, usw.

Aktuelle Artikel und Reale Fälle

In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel

Hat die Steuereinzugsbehörde (Oficina Liquidadora) oder das Finanzamt der Autonomen Region Valencia die Werteinschätzung Ihrer Liegenschaft überprüft und korregiert? ZAHLEN SIE NICHT.

Erfreuliche Neuigkeiten für Steuerzahler. Am 1 Oktober 2013 wurde von der Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshof der Autonomen Region Valencia das Urteil Nr. 1336/2013 gefällt Dieses Urteil ist von ausserordentlicher Wichtigkeit. Es erklärt die von der Steuereinzungsbehörde angewandte Kalkulationsmethode bei Prüfung der Kauf- Schenkungs und Erbschaftsurkunden als NICHT KORREKT. Begründet wird dieser Entschluss durch die Tatsache, […]

Weiterlesen…

Derecho mercantil español. La venta o transmisión de participaciones sociales de una SL ( Empresa de Responsabilidad limitada). La venta de participaciones o acciones entre los socios.

CONSULTA: Estimados señores, Soy dueña del 40% de una empresa en Javea, Alicante. El capital social de la mercantil está dividido de la siguiente forma: yo tengo el 40% de las acciones o participaciones, la Sra. X tiene el 30% y el Sr. Y tiene el resto, es decir, el 30%. La Sra. X desea […]

Weiterlesen…

STEUERPFLICHTEN IN SPANIEN: DIE NICHT-RESIDENTEN EIKOMMENSTEUER.

Wie in jedem Jahr, möchten wir unsere nicht-residenten Leser an die Zahlungsverpflichtung der Einkommensteuer erinnern. Selbst wenn Sie kein Einkommen aus Spanien beziehen, müssen Sie ebenfalls Einkommensteuer dort zahlen. Der ausschlaggebende Grund ist die Tatsache, dass Sie eine Immobilie in Spanien besitzten. Sollten Sie in Spanien leben, aber nicht als ansässiger Steuerzahler registriert sein und […]

Weiterlesen…