Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien. Teil II. Rechtsberatung. Die häufigsten Fehler: Die Immobilie ist registriert, also erfüllt sie die Rechtsvorschriften.

In diesem Artikel werden wir weiterhin einige der häufigsten Irrtümer und Versäumnisse der Käufer und Verkäufer von Wohnimmobilien in Spanien behandeln.

Käufer denken oftmals, oder werden von anderen an dem Verkauf beteiligten Parteien informiert, dass die bloße Tatsache, dass eine Immobilie in Grundbuchamt eingetragen ist, bedeutet, dass sich das Eigentum in einem perfekten Zustand befindet um gekauft (oder verkauft) zu werden. Diese Annahme ist jedoch völlig falsch.

 

Gemeindliche Bauordnung: Die Eintragung einer Immobilie in das Grundbuchamt bedeutet nicht, dass sie die städtbaulichen Normen der Gemeindeplanung, usw. erfüllt.  Es ist also durchaus möglich, dass eine korrekt eingetragene Immobilie nicht den gemeindlichen Vorschriften entspricht. ZBsp.: dass die bebaute Grundfläche größer ist als erlaubt, dass die vorgeschriebene Entfernung der Gebäude zu den Grenzen des Grundstücks nicht eingehalten wurde, dass ein Teil des Grundstücks von einer Enteignung für den Bau einer Straße betroffen ist. Auch ein Abrissbefehl oder ein laufendes Sanktionsverfahren sind nicht im Grundbuch eingetragen.

Daher ist es wichtig, dass Käufer und Verkäufer über die Prüfung der Grundbucheintragung hinaus, alle notwendigen Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die von uns gekaufte oder verkaufte Immobilie die städtebaulichen Normen erfüllt und respektiert.

 

Bewohnbarkeitsbescheinigung: Wir haben in zahlreichen Artikeln auf die Bewohnbarkeitsbescheinigung hingewiesen, die bescheinigt, dass das Eigentum für Wohnzwecke (mit Strom- und Wasserversornung) genutzt werden kann. Das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein dieser Bescheinigung erscheint nicht in der Grundbucheintragung und wird auch nicht von den Notaren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Kaufurkunde verlangt.

 

Daher können wir, wenn wir nur die Grundbucheintragung überprüfen, ein perfekt registriertes Eigentum kaufen, dass nicht über Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt und daher aus rechtlicher Sicht nicht als Wohnung oder Wohnhaus verwendet werden kann.

 

Wenn Sie also eine Immobilie (Wohnung oder Wohnhaus) in Spanien kaufen oder verkaufen, sollten Sie wissen, dass die korrekte Eintragung der Immobilie im Grundbuchamt eine grundlegende, aber nicht die einzige Bedingung ist, die geprüft werden muss. Sie (oder Ihr Anwalt) müssen sicherstellen, dass Sie kaufen oder verkaufen, ohne unnötige Risiken einzugehen.

 

Für Rückfragen zum Thema Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien in Spanien stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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