Die ungerechte SPANISCHE ERBSCHAFTSSTEUER für Nicht-Residenten in Spanien. Als Beweis hierfür gilt der deutsche Fall.

Seit mehreren Jahren bedauern wir die Ungerechtigkeit der spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer, die vor allem die europäischen Staatsbürger diskriminiert, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben. Aber auch die in Spanien Änsassigen sind davon betroffen, da sie abhängig von ihrem Wohnort (Alicante, Murcia, Madrid oder Barcelona, usw.) sehr unterschiedliche Steuern zahlen.

Wir haben bereits mehrmals bekundet, dass diese Regelung dem Prinzip des freien Personen und Kapitalverkehrs der Europäischen Union klar widerspricht.

Aufgrund dessen, hat die dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofes am 17. Oktober ein Urteil im Zusammenhang zur Klage eines schweizer Bürgers gegen die deutsche Finanzverwaltung gefällt.

Die deutsche Regelung sieht, wie auch in Spanien, eine viel höhere Ermässigung der Erbschaftssteuer vor, wenn der Steuerzahler seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Wie auch in der spanischen Gesetzgebung, zahlt in der Praxis der nicht steuerlich ansässige Erbfolger mehr Erbschaftssteuer als der im Land lebende Erbe, und wird somit klar diskriminiert.

Dieser Auffassung ist auch der Europäische Gerichtshof, für den die unterschiedliche Besteuerung, eine eindeutige Einschränkung der grundlegenden Prinzipien des Vertrags der Europäischen Union darstellt. Diese werden unter Artikel 56 und darauffolgenden festgehalten und beziehen sich auf den freien Kapitalverkehr, usw.

Wie mehrmals informiert, wartet auch Spanien auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Nachfolge (Erbschaft) in Spanien. Es ist zu erwarten, dass es dem deutschen Urteil entsprechen und die Ungerechtigkeit gegeüber den in nicht in Spanien ansässigen Staatsbürgern beheben wird.

Haben Sie als Erblasser, oder als Erbe Ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien und müssen Sie demzufolge nach Spanischem Recht viel höhere Erbschafts order Schenkungssteuer zahlen, dann müssen Sie wissen, dass Sie auf legalem Weg dagegen kämpfen können. Wenn Sie Ihre Erbschaftssteuer bereits bezahlt haben, können wir Ihnen helfen und die Rückgabe des bezahlten Betrags zurückfordern.

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